Information zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39 ab 29.06.2016 montags – freitags in der Zeit von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03 66 01 / 55 64 31 oder der E-Mail Adresse AG.Selbstverwaltung@web.de erreichbar ist. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten zunächst an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle!

Mit dem Landtagsbeschluss über das Vorschaltgesetz setzen wir unser Bestreben fort, ein Volksbegehren zur geplanten Gebeitsreform in Thüringen durchzuführen. Mit mindestens 5000 ausgefüllten Unterschriftsbögen können wir dieses beim Landtagspräsidenten beantragen.

Vorabinfo:
Die Sammlungsfrist für die Beantragung des Volksbegehrens zur Aufhebung des Vorschaltgesetzes beginnt am 15. August 2016 und endet am 26. September 2016.
Die Unterschriftsbögen sind als amtliche Pflichtmuster vom Verein zu erstellen. Für die Sammlung dürfen nur diese Bögen verwendet werden.
Über den Ablauf und die allgemeine Organisation werden Sie zeitnah informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Bürgerbrief zum Verteilen!

Liebe Mitstreiter und Unterstützer unseres Vereins,

auch nach der Anhörung über das Vorschaltgesetz und der geäußerten Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der IHK, der Gewerkschaften, von Richard Dewes, dem Verein Selbstverwaltung in Thüringen e.V., u.v.a. zeichnet sich keine Bewegung der Regierungskoalition ab.

Mit dem anhängenden Bürgerbrief wollen wir die Thematik der Bevölkerung näherbringen.

Bittel verteilen Sie den Anhang per Mail, per Facebook und in den Briefkästen Ihres Bereiches.
Der Bürgerbrief kann ohne Bedenken vervielfältigt werden!

Wenn Sie gedruckte Exemplare benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle unter:

036601/556431 oder per Mail an AG.Selbstverwaltung@web.de

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung und viele Grüße aus Hermsdorf!

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Wichtig – neutrale Kleidung im Landtag!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landtagsverwaltung hat uns darauf hingewiesen, dass T-Shirts mit politischen Inhalt im Landtag nicht gestattet sind.
Wenn Sie als Zuschauer im Landtagsgebäude der Anhörung am 09.06.2016 folgen wollen, ist dies nur in neutraler Bekleidung möglich.
Wir bitte diesen Hinweis unbedingt zu beachten!

Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen hat am 09.06.2016 ab 8:30 Uhr eine Kundgebung mit Infostand am Landtag angemeldet.
Wir bitten um rege Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Achtung, wichtige Termine „Nein zur Gebietsreform“

Liebe Mitglieder,

liebe Unterstützer,

folgende Termine für Aktionen gegen die Gebietsreform sind geplant:

6.6. um 17:00 Uhr in Hermsdorf – Demo gegen die Gebietsreform vor dem Stadthaus

6.6. um 19:00 Uhr in Hermsdorf – Infoabend für Ostthüringen

9.6. um 8:30 Uhr vor dem Landtag – Demo gegen die Gebietsreform

9.6. ab 9:00 Uhr im Landtag – Anhörung zum Gesetz

23.6. (Zeit noch nicht bekannt) Abstimmung zum Gesetz

Bitte versucht dabei zu sein, gebt die Termine an Freunde, Bekannte und Unterstützer weiter.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sandmann

Vorsitzender

Freiheit und Demokratie e.V.

Viel Lärm um nichts

Vorschaltgesetz zur Gebietsreform praktisch unverändert

 

Liebe Vereinsmitglieder,

liebe Mitglieder der AG Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

liebe Mitstreiter,

 seit Monaten verreißen die Medien völlig zu Recht das äußerst überflüssige Projekt „Gebietsreform“ der Thüringer Landesregierung. Vergeblich versuchten die Regierungsparteien in dieser Woche in Sachen Gebietsreform die mediale Oberhand zurück zu gewinnen. Ihr Mittel der Wahl war am 1. Juni 2016 ein Änderungsantrag zu ihrem eigenen „Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform“.

 Rot-rot-grün sei damit auf dem Weg zu einem brauchbaren Kompromiß mit den Gegnern der Abschaffung der meisten Gemeinden in der Fläche, verlautbarten gestern die PR-Strategen der Regierungsparteien. Heute stellt sich heraus, daß daran nichts ist. Die Durchsicht des jetzt vorliegenden Änderungsantrages ergibt keine nennenswerten Nachbesserungen des völlig mißlungenen „Reform“-Projektes.

Wesentlicher Inhalt des Änderungsantrages ist die Einführung einer sogenannten großen Landgemeinde von mindestens zehntausend Einwohnern (§ 45a des Entwurfes). Die einzelnen Ortschaften, aus denen sich die große Landgemeinde zusammensetzen soll, müssen ihrerseits über tausend Einwohner aufweisen. Diesen Ortschaften soll in einigen Aufgabenbereichen das Recht verbleiben, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Der Fokus liegt dabei auf der Brauchtumspflege und auf dem Recht, über die Reihenfolge – nicht das Volumen – von Investitionsprojekten in der Ortschaft zu bestimmen. Übersetzt: der Volkstanz bleibt der örtlichen Gemeinschaft vorbehalten, alles was darüber hinaus von Bedeutung ist, wird der Selbstverwaltung systematisch entzogen. Selbst dieses Recht auf Volkstanz soll es im übrigen nur als „Übergang“ bis zur nächsten Legislaturperiode geben.

Nach wie vor ist keine Rede vom umfassenden eigenen Haushaltrecht der Ortschaften. Nach wie vor bleibt es bei begründungslos vorgesehenen Mindesteinwohnerzahlen in absurder Höhe. Nach wie vor bleibt es bei der Drohung mit Zwangszusammenschlüssen nach einer „Freiwilligkeitsphase“. Nach wie vor bleibt es somit auch bei der ersatzlosen Abschaffung von fünf Sechsteln der ehrenamtlichen kommunalen Wahlmandate. Die Zurückdrängung der bürgerlichen Selbstverwaltung in der Fläche bleibt das Ziel der Landesregierung.

Zusammengefaßt: rot-rot-grün kommt niemanden entgegen. Die Vorbereitungen für den Volksentscheid laufen weiter!

Liebe Vereinsmitglieder und Mitstreiter, unser nächster Termin ist die Anhörung zum Gesetzesentwurf über das Vorschaltgesetz am 9. Juni 2016 in Erfurt.