Position des Vereins zum derzeitigen Stand der Gebiets-/Kreis-/Funktional- und Verwaltungsreform

  • Die Notwendigkeit einer Funktional- und Verwaltungsreform ist zu klären. In diesem Zusammenhang ist eine Bestandsanalyse und eine Aufgabenkritik durchzuführen.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft soll als funktionierende und bewährte Verwaltungsstruktur erhalten bleiben. Führt eine Bestandsaufnahme der Funktionalität der Verwaltungsgemeinschaften dazu, daß Veränderungen oder Verbesserungen vorgenommen werden müssen, können diese bewältigt werden ohne das Verwaltungsmodell als Ganzes in Frage zu stellen. Schwächen bestehen wie bei jeder Verwaltungsreform im Einzelfall und sind nicht der Verwaltungsform als solcher immanent.
  • Gemeindezusammenschlüsse sollen ausschließlich freiwillig erfolgen.
  • Die Festlegung von Mindestgrößen für Gemeinden und Kreise wird abgelehnt. Ohne eine Kosten-Nutzenanalyse ist weder eine Funktional- und Verwaltungsreform, noch eine Gebietsreform durchführbar. Allerdings sollte eine Ersparnis auf Kosten der Demokratie nicht erfolgen.
  • Der Verein lehnt die zwangsweise Übertragung, beispielsweise der acht wichtigsten Aufgaben, wie dies dem Verbandsgemeindemodell in Rheinland-Pfalz zugrunde liegt, ab. Zwangsweise Aufgabenübertragungen im Einzelfall, beispielsweise bei anhaltender wirtschaftlicher Schwäche, erfordern keine grundsätzliche Änderung des Verwaltungsmodells. Keinesfalls soll das Verwaltungsmodell eines anderen Bundeslandes ohne Anpassung auf Thüringer Verhältnisse übernommen werden. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten werden, Verwaltungsstrukturen im ländlichen Bereich sollen nicht ausgedünnt, sondern gestärkt werden.