Erste Informationen

Liebe Unterstützer und Mitstreiter des Vereins,

hiermit erhalten Sie die ersten Informationen zur Durchführung des Volksbegehrens:

Sammlungsfrist für den Antrag auf Zulassung:
– Beginn: 15.08.2016
– Ende: 26.09.2016

Mindesalter für die Stimmabgabe:
– 18 Jahre

Art der Sammlung:
– Freie Sammlung
Achtung Sammlungsverbot in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Gerichten, Arztpraxen, Anwalts- oder Steuerkanzleien, Notariaten, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben!!!

Form der Unterschriftsbögen:
– ausschließliche Verwendung der vorbereiteten Bögen durch den Verein

Ausgabe der Unterschriftsbögen:
– spätestens bis 10.08.2016
– Wenn die Bögen eher zur Verfügung stehen, werden Sie informiert.

Annahme der Unterschriftsbögen:
– Geschäftsstelle in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39
– bis einschließlich 26.09.2016

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins unter:

Tel: 036601/556431
E-Mail: AG.Selbstverwaltung@web.de
07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Information zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39 ab 29.06.2016 montags – freitags in der Zeit von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03 66 01 / 55 64 31 oder der E-Mail Adresse AG.Selbstverwaltung@web.de erreichbar ist. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten zunächst an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle!

Mit dem Landtagsbeschluss über das Vorschaltgesetz setzen wir unser Bestreben fort, ein Volksbegehren zur geplanten Gebeitsreform in Thüringen durchzuführen. Mit mindestens 5000 ausgefüllten Unterschriftsbögen können wir dieses beim Landtagspräsidenten beantragen.

Vorabinfo:
Die Sammlungsfrist für die Beantragung des Volksbegehrens zur Aufhebung des Vorschaltgesetzes beginnt am 15. August 2016 und endet am 26. September 2016.
Die Unterschriftsbögen sind als amtliche Pflichtmuster vom Verein zu erstellen. Für die Sammlung dürfen nur diese Bögen verwendet werden.
Über den Ablauf und die allgemeine Organisation werden Sie zeitnah informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Viel Lärm um nichts

Vorschaltgesetz zur Gebietsreform praktisch unverändert

 

Liebe Vereinsmitglieder,

liebe Mitglieder der AG Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

liebe Mitstreiter,

 seit Monaten verreißen die Medien völlig zu Recht das äußerst überflüssige Projekt „Gebietsreform“ der Thüringer Landesregierung. Vergeblich versuchten die Regierungsparteien in dieser Woche in Sachen Gebietsreform die mediale Oberhand zurück zu gewinnen. Ihr Mittel der Wahl war am 1. Juni 2016 ein Änderungsantrag zu ihrem eigenen „Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform“.

 Rot-rot-grün sei damit auf dem Weg zu einem brauchbaren Kompromiß mit den Gegnern der Abschaffung der meisten Gemeinden in der Fläche, verlautbarten gestern die PR-Strategen der Regierungsparteien. Heute stellt sich heraus, daß daran nichts ist. Die Durchsicht des jetzt vorliegenden Änderungsantrages ergibt keine nennenswerten Nachbesserungen des völlig mißlungenen „Reform“-Projektes.

Wesentlicher Inhalt des Änderungsantrages ist die Einführung einer sogenannten großen Landgemeinde von mindestens zehntausend Einwohnern (§ 45a des Entwurfes). Die einzelnen Ortschaften, aus denen sich die große Landgemeinde zusammensetzen soll, müssen ihrerseits über tausend Einwohner aufweisen. Diesen Ortschaften soll in einigen Aufgabenbereichen das Recht verbleiben, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Der Fokus liegt dabei auf der Brauchtumspflege und auf dem Recht, über die Reihenfolge – nicht das Volumen – von Investitionsprojekten in der Ortschaft zu bestimmen. Übersetzt: der Volkstanz bleibt der örtlichen Gemeinschaft vorbehalten, alles was darüber hinaus von Bedeutung ist, wird der Selbstverwaltung systematisch entzogen. Selbst dieses Recht auf Volkstanz soll es im übrigen nur als „Übergang“ bis zur nächsten Legislaturperiode geben.

Nach wie vor ist keine Rede vom umfassenden eigenen Haushaltrecht der Ortschaften. Nach wie vor bleibt es bei begründungslos vorgesehenen Mindesteinwohnerzahlen in absurder Höhe. Nach wie vor bleibt es bei der Drohung mit Zwangszusammenschlüssen nach einer „Freiwilligkeitsphase“. Nach wie vor bleibt es somit auch bei der ersatzlosen Abschaffung von fünf Sechsteln der ehrenamtlichen kommunalen Wahlmandate. Die Zurückdrängung der bürgerlichen Selbstverwaltung in der Fläche bleibt das Ziel der Landesregierung.

Zusammengefaßt: rot-rot-grün kommt niemanden entgegen. Die Vorbereitungen für den Volksentscheid laufen weiter!

Liebe Vereinsmitglieder und Mitstreiter, unser nächster Termin ist die Anhörung zum Gesetzesentwurf über das Vorschaltgesetz am 9. Juni 2016 in Erfurt.

 

Gesetzentwurf der Landesregierung – Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen (ThürVGR)

PDF-Download Link zu MDR Thüringen „Der Gesetzentwurf zur Gebietsreform in Thüringen

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