Thüringer Bürgeraufruf

Gebietsreform stoppen –
bürgerliche Selbstverwaltung bewahren

Die Unterzeichner rufen die Thüringer Landesregierung und den Landtag auf, die Gebietsreform zu stoppen und das Vorschaltgesetz in der derzeitigen sowie in möglicherweise zukünftigen Fassungen aufzuheben.

Die Unterzeichner rufen die Thüringer Landesregierung und den Landtag auf, diese Unterschriftensammlung parlamentarisch wie ein erfolgreiches Volksbe­gehren zu behandeln, wenn die erforderliche Mindestbeteiligung (10 % der wahlberechtigten Einwohner, also rund 200.000 Unterschriften) erreicht wird. Es gibt kein Gesetz, welches die im Landtag vertretenen Parteien und die Lan­desregierung daran hindern könnte, diesen Bürgeraufruf noch vor Beginn der Zwangszusammenschlüsse aufzunehmen und umzusetzen.

Wir – die Unterzeichner – lehnen die wirtschaftlich sinnlose Gebietsreform in der von der Landesregierung beabsichtigten Form ab. Die Gebietsreform drängt die bürgerli­che Selbstverwaltung und damit die bürgerliche Demokratie zurück. Sie vernichtet durch Gemeindezusammenschlüsse fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Wahlmandaten in der Fläche.

Wir – die Unterzeichner – fordern daher:

– Zusammenschlüsse von Kommunen und von Landkreisen nur auf freiwilliger Basis unter Beteiligung der betroffenen Bürger,
– Erhalt der Kreisfreiheit für Weimar und Gera, solange deren Bürger dies wünschen,
– achtsamer Umgang mit den ehren- und hauptamtlichen kommunalen Wahlmandaten in der Fläche, Aufhebung der Mandate nur mit Zustimmung der Bürger vor Ort,
– Verzicht auf verpflichtende Mindestgrößen für Kommunen und Landkreise,
– Erhaltung und Pflege der Institution „Verwaltungsgemeinschaft“ und der Verwaltungsformen gleicher Wirkungsweise,
– Zuweisung von gemeindlichen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises an die Verwaltungsgemeinschaft nur mit Zustimmung der betroffenen Kommunen; im übrigen sind die vollen Haushaltsrechte der gewählten örtlichen Räte zu sichern,
– Verzicht auf kommunale Zusammenschlüsse in großem Maßstab ohne vorherige detaillierte Aufgabenanalyse sowie genaue Kosten- und Nutzenanalyse durch den Freistaat,
– Förderung freiwilliger gemeindlicher Kooperationen und freiwilliger Zusammenschlüsse auch durch finanzielle Unterstützung.

 

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