>> Volksbegehren <<

Wie funktioniert eigentlich ein Volksbegehren?

Das Volksbegehren ist ein demokratisches Instrument, das der Bevölkerung erlaubt direkten Einfluß auf die Politik des Thüringer Landtages zu nehmen. Ein Volksbegehren kann auf Erlaß, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes gerichtet sein (§ 9 Abs. 2 ThürBVVG). So besteht zum Beispiel die Möglichkeit vorzuschlagen, das Vorschaltgesetz zur Gebietsneuordnung in Thüringen (Gebietsreform) aufzuheben oder zu ändern.

Was ist hierzu notwendig?

  • zunächst 5.000 Unterschriften thüringenweit, um das Volksbegehren zu beantragen
  • auf amtlichen Vordrucken für die Unterschriftsbögen (siehe Musterformular)
  • Die Ausgabe der Unterschriftsbögen und die freie Sammlung erfolgt durch privates Engagement von Unterstützern
  • kommen in freier Sammlung 195.000 Unterschriften zusammen, ist das Volksbegehren zustande gekommen
  • stimmt der Landtag dem Volksbegehren nicht zu, muß er einen Volksentscheid durchführen lassen

Informieren Sie sich bei Ihren Bürgermeister oder Gemeinschaftsvorsitzenden!

Gerne geben wir Auskunft über den vollständigen Rahmen.

 

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