Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 3

Problem des KFA: Steigende Kreisumlage

Die Verlagerung der Schlüsselmasse von Kreisaufgaben zu Gemeindeaufgaben ist für uns nicht nachvollziehbar. Ohne den Bedarf der Kreise zu messen, scheint es ein Ergebnis erforderlich zu machen, welches die Verschiebung rechtfertigen soll.


Aus unserer Sicht der kreisangehörigen Gemeinden erfolgt eine Verschiebung zu Gunsten der großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte, da bei den Gemeindeaufgaben die Hauptansatzstaffel bei der letzten Änderung deutlich erhöht wurde. Damit wird Schlüsselmasse für Kreisaufgaben entzogen und über die Schlüsselmasse für Gemeindeaufgaben mittels der Hauptansatzstaffel deutlich zu Ungunsten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verschoben. Hinzu kommt, dass davon ausgegangen wird, dass die Kreisumlage steigen wird, mindestens um die künftig fehlende Schlüsselmasse. Durch die Verteilung der umgeschichteten Schlüsselmasse über die Hauptansatzstaffel steht jedoch das Geld dort nicht vollumfänglich zur Verfügung, d.h. die Erhöhung der Kreisumlage geht zu Lasten des bisherigen Umfangs der Schlüsselmasse.An dieser Stelle sollte nochmals auf den Sonderlastenausgleich für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte hingewiesen werden. Es ist aus Sicht der kreisangehörigen Gemeinden ein Flächenansatz notwendig.Von 821 Gemeinden in Thüringen liegen nur 119 über dem Landesdurchschnitt von 132,77 Einwohnern je km². Das heißt 702 Kommunen (85,5%) in Thüringen liegen unter dem Landesdurchschnitt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.Die kreisangehörigen Gemeinden möchten sich nicht als Sonderlast behandelt sehen, sondern sich in einem Flächenland Thüringen aufgehoben fühlen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand
Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 2

Problem des KFA: Bedarfsermittlung  

Es fehlt dem Finanzausgleich eine grundsätzliche Messzahl, das ist der Bedarf. Das Gutachten der Fifo hat sich hierzu sehr kurz gefasst und schlussendlich den Bedarf für in Ordnung erklärt. In Schleswig-Holstein war der gleiche Gutachter am Werk und sehr ausführlich am Bedarf gearbeitet. Der Bedarf ist die Grundlage von allem. Für jede Aufgaben und deren Standard muss voran gemessen werden, was es kostet und ob und wie es finanziert werden soll. Die Grundlage von Ist-Ausgaben richtet darauf keinen Blick nach vorn, sondern immer nur zurück. Damit sind wir im heute, wir sehen dies am Investitions- und Unterhaltungsstau. Keine Kommune hat das Geld Abschreibungen anzusammeln, um Wertminderungen aufzuholen. Genau aus diesem Grund wird wohl auch die Option der Doppik auf Eis liegen, weil unter kaufmännischen Gesichtspunkten eine Art Insolvenzverschleppung stattfindet.Soweit der Bedarf für die Aufgaben so schwer zu ermitteln sei, sehen wir eine Lösung in der grundlegenden Veränderung der Haushaltsplanung.Mit einer ordentlichen Planung nach Aufgaben, getrennt nach eigenen, übertragenen und Querschnittsaufgaben, würde bereits aus der Planung der Bedarf in den Kommunen darstellbar. Die Gemeinkosten können auf die eigenen und übertragenen Aufgaben verrechnet werden. Damit wird zumindest nach dem Ist-Ausgaben-Prinzip ein klarer Kostenbedarf und auch –vergleich möglich.

Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 1 (Scheinbarer Anstieg der FAG – Masse)

Liebe Mitstreiter des Vereins,  

der Kommunale Finanzausgleich für nächstes Jahr liegt uns allen in der Entwurfsfassung vor. Aus den Modellrechnungen kann jede Kommune die vorläufigen Schlüsselzuweisungen entnehmen. Mühsam haben wir in der Anhörung zum Gutachten, das dem ThürFAG als Grundlage dient, die Problematiken angesprochen. Geändert hat sich inhaltlich nichts. Mit dem Hinweis, dass Gesetze im Landtag gemacht werden und die Abgeordneten darüber befinden werden, übermitteln wir unseren Mitgliedern einige Gedanken, die gern an die zuständigen Landtagsabgeordneten weiter geleitet werden können.  

Scheinbarer Anstieg der FAG-Masse

Die FAG-Masse steigt um 107 Mio€. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zusätzliches Geld, sondern um 100 Mio€ aus der Investitionsoffensive. So wird das bereits geplante Geld lediglich über einen anderen gesetzlichen Rahmen in die Gemeinden fließen. Bedauerlich dabei ist, dass die investiven Mittel lediglich für die Jahre bis 2024 fließen sollen und nicht in der Masse verstetigt werden. Außerdem setzt das Gesetz auf eine zweckgebundene Verwendung, wobei die Begrifflichkeiten sehr unbestimmt und nachträglich zu konkretisieren sind. Investitionen nach der ThürGemHV sind Ausgaben zur Veränderung des Anlagevermögens. Die Gemeinden haben jedoch einen Unterhaltungsstau. Finanzielle Aufwendungen für den Ersatz oder grundhafte Unterhaltungsmaßnahmen fallen auch nach Ausführungen der Rechnungsprüfung nicht in die Kategorie Investitionen, da sie lediglich die Wertminderung wieder aufholen und nicht das Anlagevermögen mehren.    

Mit freundlichen Grüßen  

Vorstand

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.