Hinweise zum Entwurf des ThürFAG – Teil 1 (Scheinbarer Anstieg der FAG – Masse)

Liebe Mitstreiter des Vereins,  

der Kommunale Finanzausgleich für nächstes Jahr liegt uns allen in der Entwurfsfassung vor. Aus den Modellrechnungen kann jede Kommune die vorläufigen Schlüsselzuweisungen entnehmen. Mühsam haben wir in der Anhörung zum Gutachten, das dem ThürFAG als Grundlage dient, die Problematiken angesprochen. Geändert hat sich inhaltlich nichts. Mit dem Hinweis, dass Gesetze im Landtag gemacht werden und die Abgeordneten darüber befinden werden, übermitteln wir unseren Mitgliedern einige Gedanken, die gern an die zuständigen Landtagsabgeordneten weiter geleitet werden können.  

Scheinbarer Anstieg der FAG-Masse

Die FAG-Masse steigt um 107 Mio€. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zusätzliches Geld, sondern um 100 Mio€ aus der Investitionsoffensive. So wird das bereits geplante Geld lediglich über einen anderen gesetzlichen Rahmen in die Gemeinden fließen. Bedauerlich dabei ist, dass die investiven Mittel lediglich für die Jahre bis 2024 fließen sollen und nicht in der Masse verstetigt werden. Außerdem setzt das Gesetz auf eine zweckgebundene Verwendung, wobei die Begrifflichkeiten sehr unbestimmt und nachträglich zu konkretisieren sind. Investitionen nach der ThürGemHV sind Ausgaben zur Veränderung des Anlagevermögens. Die Gemeinden haben jedoch einen Unterhaltungsstau. Finanzielle Aufwendungen für den Ersatz oder grundhafte Unterhaltungsmaßnahmen fallen auch nach Ausführungen der Rechnungsprüfung nicht in die Kategorie Investitionen, da sie lediglich die Wertminderung wieder aufholen und nicht das Anlagevermögen mehren.    

Mit freundlichen Grüßen  

Vorstand

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.