Information des Vereins

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

aufgrund vermehrt aufgetretener Fragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Verein seit 11.03.2016 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Stadtroda eingetragen ist.
Die Gemeinnützigkeit ist beantragt, aber noch nicht bestätigt.
Viele Körperschaften haben schon den Beschluss auf Mitgliedschaft im Verein gefasst.
Die entsprechenden Mitgliedsanträge können ab 22.04.2016 auf unserer Internetseite herunterladen werden.
Wir freuen uns über die positive Resonanz, wollen aber nicht in Euphorie verfallen.
Der vor uns liegende Kraftakt kann nur mit vielen Unterstützern gemeistert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Constance Möbius
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Liebe Mitstreiter und Unterstützer des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“,

wir bedanken und freuen uns über die unglaublich positive Resonanz auf unsere Vereinsgründung „Selbstverwaltung für Thüringen.“ Viele Angebote der aktiven oder finanziellen Unterstützung haben uns erreicht. Zur besseren Koordination möchten wir auf diesem Wege die wichtigsten Fragen erläutern.

Kann ich mich als Vereinsmitglied schon anmelden?

Nein, gern nehmen wir Ihre Bereitschaftserklärung entgegen. Sobald der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist, verschicken wir die Antragsformulare für eine Mitgliedschaft im Verein.

Wo bekomme ich die Satzung, ein Mitgliedsantrag oder den Musterbeschluss für Kommunen her?

Sobald die Satzung ordnungsgemäß ausgefertigt ist, werden Satzung und Mitgliedsantrag zum Herunterladen auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Eine Musterbeschlussfassung für Beitritte von juristischen Personen finden Sie bereits auf unserer Internetseite.

Was kostet die Vereinsmitgliedschaft im Jahr?

In der Gründungsveranstaltung am 19.02.2016 in Altengönna wurde ein Vereinsbeitrag für natürliche Personen in Höhe von 50 EUR und für juristische Personen ein Beitrag von 100 EUR festgelegt. Wenn Sie kein Mitglied werden möchten, können Sie auch Spenden überweisen. Sobald die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Wohin kann ich meine Spende überweisen?

Wenn der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist, kann der Verein ein Konto eröffnen. Die Kontodaten finden Sie dann sofort auf unserer Internetseite. Alle registrierten Unterstützer erhalten die Nachricht auch per Mail.

Können wir schon Unterschriften für das Volksbegehren sammeln?

Nein, erst nach Veröffentlichung des Vorschaltgesetzes beginnt die erste Unterschriftenaktion. Der Verein wird in Absprache mit dem Landtagspräsidenten das Volksbegehren beantragen. Dafür benötigen wir 5000 Unterschriften. Wir informieren alle Unterstützer in den Regionen, wann die Sammlung beginnt.

Wie läuft das Volksbegehren ab?

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage „Wie funktioniert eigentlich Volksbegehren?“

Können wir die Presseerklärungen der AG Selbstverwaltung verwenden?

Ja, die Presseerklärungen und Beiträge der AG Selbstverwaltung sind Gemeinschaftsarbeit vieler Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker. Die sachliche Auseinandersetzung mit den Themen um die Gebietsreform betreffen alle und können deshalb gern als Argumentationshilfe verwendet werden.

Bitte nutzen Sie als Kontakt zum Verein die nachfolgende E-Mail Adresse:

AG.Selbstverwaltung@web.de