Keine Kostenersparnisse durch Gemeindegebietsreform
Massive Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung in der Fläche des Freistaates plant die Thüringer Landesregierung. Durch die künstliche Bildung zentralisierter Einheitsgemeinden will das Kabinett die Zahl der eigenständigen Kommunen um ca. zwei Drittel verringern. Gleichzeitig dürften rund fünf Sechstel der Wahlmandate für ehrenamtliche Gemeinderäte und Bürgermeister der vorgesehenen Umwälzung zum Opfer fallen.
Ausreichend gewichtige Gründe für den drastischen Demokratieabbau in der Fläche bleibt die Landesregierung bisher schuldig. Die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Folgen von Gemeindegebietsreformen in anderen Bundesländern belegen, daß ökonomische Vorteile aus der Bildung von Großgemeinden nicht zu verzeichnen sind. So stellt das Institut für Wirtschaftforschung in Halle in Auswertung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt fest: „Effizienzsteigerungen sind weder von Gemeindevergrößerungen noch von der pauschalen Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden zu erwarten.“ (aus: Haug/Illy, Größe ist nicht alles – Die Effizienz der kommunalen Leistungserstellung am Beispiel Sachsen-Anhalts, in: IWH, Wirtschaft im Wandel, 2011, S. 347-355).
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein kommt in seiner Studie „Ergebnis der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich“ aus dem Jahr 2014 zu ähnlichen Ergebnissen: „Ob und in welchem Umfang Einsparungen erzielt wurden, hing (…) wesentlich vom Engagement und Handeln der Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene ab“. Oder: „Da die unveränderten Verwaltungen zudem mehr Einsparungen erzielten als die neuen Verwaltungsgemeinschaften, ist davon auszugehen, daß der Stellenabbau im Wesentlichen durch konsequente Sparsamkeit und Arbeitsverdichtung im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsbemühungen erreicht wurde und nicht durch die Verwaltungsstrukturreform“. Das entscheidende Moment für eine effiziente Verwaltung ist also das Personal und nicht die Einwohnerzahl.