Stellungnahme Kurzform zum 1. Entwurf LEP

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Grundsätzlich
Grundsätzlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 08.04.2022. Hier haben wir deutlich hingewiesen, dass die Ziele der Landesentwicklung und Raumordnung ineinandergreifen. Mit der Fortschreibung einzelner Ziele findet keine Abwägung unter allen Zielen statt und es droht eine Schieflage in der Raumordnung.
Sämtliche Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im vergangenen Frühjahr fanden keinen Eingang bzw. eine Würdigung oder Abwägung in der Planung. Wie wichtig ist dem Plangeber die Meinung seiner Bürger und Vertretungen?
Die Verwirklichung eines Leitbildes und der Landesentwicklung ist abhängig vom Willen der Bürger zu einem friedlichen Zusammenleben, von ihrer Bereitschaft, die eigene Kultur zu pflegen und andere Kulturen zu respektieren. Sie ist abhängig von der Qualität des Gesundheits-, Sozial- und Fürsorgewesens, einer intakten Umwelt und einer funktionierenden Wirtschaft. Nicht zuletzt bedarf die Verwirklichung einer Ausbildungsqualität und fachlichen Kompetenz ihrer Bürger – also einer Qualifikation ihres Denkens und Urteilens.
Massive zentralstaatliche Vorgaben spüren die Bürger als einen Rückschritt und erinnern an frühere Strukturen in Grenzen und „Mauern“.
Das Thüringer LEP 2025 betrachtet sich nur nach „innen“. Eine räumliche Betrachtung nach außen – nämlich ein Bezug zur Bundesrepublik und den umgebenden Nachbarländern – findet außer untergeordnet in der Infrastruktur nicht statt. Somit entwickeln wir die Insel Thüringen.
Die innere Betrachtung folgt keiner geschichtlichen Entwicklung. Alleinstellungsmerkmale und Thüringer Besonderheiten finden sich nicht. Lediglich die ursprüngliche Präambel beschreibt kurz:

Nicht Verdichtungsräume sind charakteristisch für Thüringen, sondern kleinteiliges, polyzentrisches und dichtes Netz aus zahlreichen selbständigen Städten und Gemeinden. Diese Charakteristik ist mehr als eine Lebenswirklichkeit und Identität, sie ist gleichzeitig Ausgangspunkt der gegenwärtigen Herausforderungen des Freistaats und damit Grundlage der zukünftigen Landesentwicklung.

Das System aus Tradition und Fortschritt, eingebettet in eine vernetzte, polyzentrische Siedlungsstruktur und begleitet von abwechslungsreichen Landschaftsräumen, formt die spezifische und zugleich einzigartige Kulturlandschaft des Freistaats, welche sich fortwährend im Wandel befindet. Mit der Gestaltung der Thüringer Kulturlandschaft wird eine entscheidende qualitative und wertorientierte Zukunftsaufgabe des Freistaats benannt.

Weiterhin heißt es:

Die zunehmende Ausdifferenzierung bzw. Individualisierung der Lebensstile wirkt sich zudem auf die Steuerungsfähigkeit des Staats aus. Langfristige Pläne und Programme mit weitgehend einheitlichen Planungsansätzen treten in den Hintergrund zugunsten einer stärkeren Flexibilisierung und Handlungsorientierung der Planung.

Die Herausforderung, Raumordnung mit geschichtlicher Differenzierung, Tradition und Heimatverbundenheit zu vereinigen, steht nicht im Fokus der Entwicklungsplanung. Es gibt kein Leitbild Thüringen. Vielmehr finden sich zahlreiche individuelle Einzel-Leit-Bilder der
Ministerien. Das Familienministerium will familienfreundlich sein. Das Innenministerium setzt auf Gebietsreform. Das Finanzministerium setzt auf Haushaltskonsolidierung u.sw.
Kein Ministerium nimmt nur im Ansatz Bezug auf das Landesentwicklungsprogramm.
Das Landesentwicklungsprogramm muss zum einem das Ziel verfolgen, wo wollen wir – die Bürger – Thüringen in der Bundesrepublik und Europa sehen und zum anderen die Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der eigenen Kultur zukunftsfähig dahin lenken.
Beide herausgenommenen Ziele der Fortschreibung haben eine gewaltige Überformung der gesellschaftlichen, politischen und landschaftlichen Thüringer Kulturlandschaft zur Folge.
Individuelle und differenzierte Lebensstile lassen sich nicht per (Raum)-Ordnung vertreiben. Die zunehmende Unzufriedenheit der Bürger spüren aktuell die Kommunalpolitiker, die Bürgermeister und Gemeinderäte am meisten. In deren Rathäusern und Sitzungen bis hin zum Privaten sind sie dem Unmut ausgesetzt.
Thüringen könnte und sollte sich genau diese guten Strukturen zu Nutze machen. Die kleinen polyzentrischen selbständigen Städte und Gemeinden haben im Vergleich zu großen Zentrale-Orte-Strukturen eine Unmenge an motivierten Kommunalpolitikern. Dies ist ein dichtes Netz, welches weit in die Gesellschaft hinein und an die Bürger heranreicht. Diese Einzigartigkeit sollten wir nicht raumordnerisch zerstören, sondern vielmehr gerade in schwierigen Zeiten nutzen, unseren Sozialstaat so umzubauen, dass er finanziell tragfähig und für die Herausforderungen von morgen gerüstet bleibt. Ausgerechnet ehrenamtliche tragfähige Strukturen in dieser Situation zu vernichten ist falsch, gerade wenn das erreichte Anspruchsniveau reduziert werden soll und muss.

Handlungsbezogene Raumkategorien
Die Raumstruktur sollte durchaus Oberzentren festlegen und stärken. Sie sollten in der Bundesrepublik und in Europa ernst zu nehmende Wirtschafts- und Entwicklungsstandorte sein, die in die Fläche wirken. In guter Vernetzung mit anderen Oberzentren soll es ihnen ermöglicht werden, Wissenschaftler und Forscher auf einem hohem universitären Niveau und Fachkräfte hervorzubringen.
Gesamtziel in Thüringen muss es sein, diese gut ausgebildeten Menschen in Thüringen zu verorten. Thüringer in Thüringen zu halten und fremde Studenten einzubinden bedarf einer guten Heimatverbundenheit und Wohn- und Lebensattraktivität.
Mittelzentren sind Aufgabe der Region und der Regionalplanung und bedürfen keiner zentralstaatlichen Vorgabe.
Heimatverbundenheit wird nicht bewirkt, wenn schon im Kindergartenalter die Kinder weiträumig umhergefahren werden. Kinder bedürfen einer ortsansässig, mindestens aber einer ortsnahen Entwicklung. Sie müssen schon in ihrer frühen Entwicklung und beim Spielen die Möglichkeit haben sich in ihrer Gemeinde zu verorten. Gleiches sehen wir auch für das Grundschulalter. Dafür sind bereits in den vergangenen Jahren Modellprojekte für „kleine Schulen“ untersucht und für gut befunden worden. Dies lässt sich beispielsweise auch mit den Klimaschutzzielen vereinbaren. Lassen wir statt der Kinder die Lehrer fahren. Das erspart Schulbusverkehr und Eltern- und Großelterntaxis. Mit einem guten Radverkehrsnetz lässt sich die selbständige Mobilität unserer Kinder bei kurzen Wegen zur Schule, Freunden und Freizeitbeschäftigungen ungemein fördern.

Die im Entwurf dargestellten Versorgungsbereiche entsprechen in keinster Weise der Lebenswirklichkeit. Die dargestellten zu versorgenden Orte haben keinen Anschluss mittels ÖPNV.
Insbesondere das erarbeitete Stadt-Umland-Konzept um Gera zeigt, wie das Umland mit dem Oberzentrum vernetzt ist. Damit sind die Versorgungsbereiche der Grundzentren unwirklich und lebensfremd.
Eine Grundversorgung gehört in einem Flächenland die Fläche. Welche Bedeutung wird der Hofladenstruktur im ländlichen Raum beigemessen. Warum werden und wurden diese Strukturen gefördert? Es braucht keine Vorgaben für Zentren. Grundversorgungskerne können sich eigenständig entwickeln, sind aber keine Voraussetzung für eine gute Versorgung. Je dezentraler die Grundversorgung, desto kürzer sind die Wege und bedürfen demzufolge weniger ÖPNV und Kfz-Bewegungen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land lassen sich nicht nur durch ein System von zentralen Orten erreichen.
Gleichwertige Lebensverhältnisse können durchaus am Bedarf orientiert und differenziert ausgeprägt sein und bestimmte Lebenswirklichkeiten ermöglichen. Es darf und muss ein Unterschied sein, ob ich in einem Dorf oder einer Stadt lebe. Zunehmend verkümmern unsere Dörfer zu Wohn- und Schlafstätten. Standards und Besonderheiten sollten Dörfer im ländlichen Raum von den Städten unterscheiden.
Nur unterschiedliche Standards rechtfertigen auch eine unterschiedliche Finanzausstattung im Finanzausgleich.

Energie
Die Leitvorstellungen von Energie münden im Entwurf der Fortschreibung einseitig in den Ausbau der Windenergie. Ohne eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung werden 2,2 % der Thüringer Landesfläche als Flächenbeitragswert der Windenergieerzeugung verschrieben. Mittels eines Schlüssels wird der Flächenbeitrag auf die Planungsregionen verteilt. Eine Abwägung mit den weiteren Zielen der Raumordnung wird nicht vorgenommen.
Bei Solaranlagen wird auf Flächenverbrauch in der Freifläche gesetzt. Warum sind nicht vorrangig die Dächer zu nutzen? Warum werden nicht vordergründig Dächer mit Förderungen bevorzugt und statt dessen Freiflächen vorrangig und in Vorbehalt gestellt?