Aktion des Vereins zur besseren Ausfinanzierung unserer Landkreise

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

Liebe Vertreter der Kommunen, die (noch) nicht Mitglied des Vereins sind,

in unserer Mitgliederversammlung am 05.02.2020 haben wir beschlossen, flächendeckend Widersprüche gegen die Kreisumlage 2020 einzulegen.

Ziel dieser thüringenweiten Aktion ist der Versuch, eine breite Diskussion über den kommunalen Finanzausgleich zu entfachen sowie Abänderungen von Vorschriften im Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu bewirken.

Insbesondere haben unsere Kreise unter den ständig steigenden Soziallasten zu leiden. Um die übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die hierfür erforderlichen Finanzen von den Landkreisen beschafft werden.

Die Kreisumlagen nehmen nicht mehr hinnehmbare Größenordnungen an.

Wir wollen mit dieser Aktion gemeinsam mit unseren Landräten auf die Erdrosselungswirkung der Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hinweisen und uns in einem Verwaltungsgerichtsverfahren mittelbar gegen die fehlende Ausfinanzierung unserer Landkreise wenden.

Wir haben einen Musterwiderspruch zur allgemeinen Verwendung erarbeitet, der pressewirksam übernommen und an das Land Thüringen weitergereicht werden soll. Bei ablehnenden Widerspruchsbescheiden soll es in jedem Landkreis zu einem gerichtlichen Leitverfahren kommen.

Der Musterwiderspruch kann auch von Kommunen eingelegt werden die über freie Spitzen verfügen, da die Begründung auf den Umstand abzielt, daß es sich bei den Kreisumlagen um sekundäre Deckungsmittel handelt.

Der Erfolg dieser Aktion wird auch von der Einbeziehung der örtlichen und überörtlichen Presse abhängig sein. Wir appellieren daher an Sie, die Interessen der Thüringer Kommunen durch Einlegung von fristgerechten Widersprüchen zu unterstützen.

Sollte die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sein, regen wir trotzdem an einen Widerspruch einzulegen, da es sich bei dieser Aktion nicht zuletzt um eine politische handelt, in deren Rahmen Flagge gezeigt werden soll.

Nach Einlegung des Widerspruchs bitten wir um eine Rückmeldung an den Verein, um den Erfolg der Aktion messen zu können.

Das übermittelte Muster kann selbstverständlich abgeändert oder ergänzt werden. Es finden sich ohnehin Platzhalter, die jeweils befüllt werden müssen. Der Hinweis auf die Mitgliedschaft kann gestrichen werden.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, daß die politische Aktion auch positive rechtliche Effekte zeigen kann. Werden die Landkreise durch unsere Aktion animiert, die bessere Ausfinanzierung gegenüber dem Land einzufordern, steht den Kommunen die Widerspruch eingelegt haben im Anschluß ein Erstattungsanspruch gegen die Kreise zu.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.

Der Vorstand