Kategorie: Pressemitteilungen
Presseerklärung zur angekündigten Verbandsgemeinde
Möbius: Landesregierung zeigt wenig Überzeugendes zur Gebietsreform
Selbstverwaltung für Thüringen e.V. sieht nach wie vor keinen Nachweis der Sinnhaftigkeit
Kahla / Hermsdorf, 14. September.
Wie der Thüringer Allgemeinen heute zu entnehmen war, stehen die Pläne des neuen Innenministers bereits wieder fest. Vereinschefin Constance Möbius zeigt sich überrascht: „Anstatt in Ruhe die Hinweise und Kritiken der Kommunalpolitiker auf der Versammlung des Gemeinde-und Städtebunds am Dienstag in Hermsdorf zu durchdenken, wird der nächste unausgegorene Entwurf unter die Leute gebracht.“ Von der angekündigten besseren Kommunikationskultur sei da nicht viel zu spüren. Hauptkritik des Vereins: „Eine Reform der Reform willen, nur um das Gesicht der rot-rot-grünen Regierungskoalition zu wahren, bringt herzlich wenig und schadet dem Land.“ Möbius weiter: „Nach wie vor hat die Landesregierung keinen Vorteil der Gebietsreform nachgewiesen. Und statt endlich diesen grundlegenden Fehler auszuräumen, wird einfach mal das nächste Fragment eines Modells propagiert.“ Ihr Verein sperre sich nicht gegen Veränderungen. Doch die seien vor allem auf administrativem Feld zu leisten. Statt wie angeboten miteinander ins Gespräch zu kommen, wird die kommunale Familie wieder vor vollendete Tatsachen gesetzt. Die Vereinsvorsitzende forderte am Dienstag in Hermsdorf den Erhalt der Verwaltungsgemeinschaften als funktionierende und bewährte Verwaltungsstruktur. „Man brauche keine Kopie eines anderen Bundeslandes. Die Thüringer Kommunen wollen ein Thüringer Modell, das bei der Funktionsanalyse der Verwaltungsgemeinschaft beginnt.“
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.
Mitgliederinformation
Liebe Mitglieder und Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,
die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 15.08.2017 haben wir zur Kenntnis genommen. Offensichtlich wird jetzt doch über das „Ob“ einer Gebietsreform gesprochen. Die Linie und die Entscheidungen des Vereinsvorstandes zeigen demnach Wirkung.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Verein sich nach der Arbeitsgruppensitzung am 23.08.2017 zum weiteren Vorgehen positionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.
“Rückzieher im letzten Moment”
Montagsdemo in Apolda am 22. Mai 2017
Pro Weimarer Land ruft zu einer Kundgebung am 22. Mai 2017 um 18.00 Uhr in Apolda auf dem Marktplatz auf. Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V. wird ebenfalls mit einem Stand zur Unterschriftensammlung vor Ort sein! Gastredner sind u. a. Landrat Hans-Helmut Münchberg und Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand.
Der Bürger soll entscheiden – Gebietsreformgegner bleiben auf Kurs
Wie die Medien meldeten, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow ein Gespräch mit dem Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ abgesagt, zu dem er für den 27.02. nach Erfurt eingeladen hatte. Thema sollte die Gebietsreform der Landesregierung sein. Vorbedingung des Ministerpräsidenten für das Gespräch war ein Verzicht des Vereins darauf, über das „Ob“ der Gebietsreform zu reden. Mit diesem Zugeständnis hätte der Verein sein Hauptziel schon vor Gesprächsbeginn aufgegeben. Denn er will die Thüringer Wahlbürger im Rahmen eines Volksbegehrens über das Reformprojekt der Landesregierung befinden lassen. Darin unterstützen ihn über 40.000 Bürger des Freistaates. Dem Verein geht es also genau um das „Ob“, welches der Ministerpräsident nicht besprochen wissen möchte. Deshalb machte der Verein den Ministerpräsidenten vorab schriftlich darauf aufmerksam, daß dieses Ziel nicht zur Disposition steht und daß darüber auch nicht verhandelt werden kann. Darauf folgte die Ausladung.
Es ist offensichtlich, daß die Landesregierung tut, was sie kann, um die Wahlbürger nicht zu Wort kommen zu lassen und Verwirrung zu stiften. Dazu zählt die Klage der Landesregierung zur Verhinderung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform, welches der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ initiiert hat. Dazu zählte der beschriebene Versuch des Ministerpräsidenten den Verein durch abwegige Vorbedingungen für Gespräche von seinem Ziel der Bürgerbefragung abzubringen. Dazu zählt seit Aschermittwoch die sonderbare „Medieninformation 29/2017“ des Innenministeriums, die versucht, ausgerechnet dem Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ die Verantwortung für die Umsetzung des völlig mißlungenen Vorschaltgesetzes zuzuschieben.
Die Antwort des Vereins ist klar. Er wird das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen. Er wird zum 20.03. den Thüringer Bürgeraufruf in Gang setzen, der die Thüringer Wahlbürger zum Votum über die Gebietsreform bittet. Schließlich wird der Verein mit der interessierten breiten Öffentlichkeit weiterhin sehr engagiert über das „Ob“ der Gebietsreform sprechen.
Landesregierung klagt gegen Volksbegehren – Politischer Offenbarungseid der Direktdemokraten
Weder Wahlmandate auf der kommunalen Ebene noch Bürgerbeteiligung auf Landesebene sind für die rot-rot-grüne Landesregierung von Bedeutung. Schon das erste Rendezvous der Ramelow-Administration mit dem politischen Willen der Bevölkerungsmehrheit führt zum politischen Offenbarungseid der regierenden Direktdemokraten.
Vertraut man den Umfragen, sind sechzig Prozent der Thüringer quer durch alle Parteien gegen die Gebietsreform. Die absolute Rekordzahl von mehr als 40.000 Unterstützern hat der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Gebietsreform problemlos gefunden. Das ist kein Wunder. Aus der Gebietsreform entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen. Darin sind sich die Wissenschaftler einig. Der Gebietsreform fallen fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Gemeinderats- und Bürgermeistermandaten in der Fläche zum Opfer. Der Bürger soll sich aus der kommunalen Selbstverwaltung heraushalten. Mit der am 10. Januar beschlossenen Klage gegen das Volksbegehren wirft die Landesregierung jetzt ihre hehren direktdemokratischen Grundüberzeugungen über Bord. Der Bürger hat auch in der Landesgesetzgebung dieser Regierungsmehrheit nichts mitzureden.
Die weiteren Aktivitäten des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“ sind damit vorgegeben. Ziel bleibt nach wie vor die Verhinderung der nutzlosen Gebietsreform. Dazu ist die Gebietsreform bis zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Verein wird sich deshalb an dem Verfahren über das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof auf geeignete Art beteiligen. Er wird öffentlichkeitswirksame Wege finden, die Bevölkerung weiterhin in die politische Auseinandersetzung einzubeziehen. Über das genaue Maßnahmenpaket wird der Verein in Kürze entscheiden. Er wird über den Gang dieser Aktivitäten die Öffentlichkeit regelmäßig unterrichten. Er wird das Demokratieverständnis der Regierungsparteien thematisieren. Der Druck auf die Landesregierung wird weiter wachsen. Dank dieser Aktivitäten werden die interessierten Bürger zudem die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Volksbegehren einzuordnen wissen, wenn sie denn fällt. Die Wahlen der nächsten Jahre bieten dann reichlich Gelegenheit, dieses Wissen in Wahlentscheidungen umzusetzen.
Volksbegehren zur Gebietsreform auf gutem Weg
Bis Ende August 2017 können die erforderlichen zweihunderttausend Unterschriften für das Volksbegehren gegen die Gebietsreform gesammelt sein. Das teilt der Verein Selbstverwaltung für Thüringen, Initiator des Volksbegehrens zur Gebietsreform, mit (s. beigefügte Zeittafel). Dies gilt ungeachtet knapper Fristen, die sich aus dem Vorschaltgesetz der Regierungskoalition ergeben. Die dort normierte Zwangsphase für Gemeindezusammenschlüsse beginnt bereits am 1. November 2017. Infolge der schnellen Arbeit der Unterstützer des Volksbegehrens wird sich die rot-rot-grüne Koalition dennoch schon vorher zu dem Ergebnis des Volksbegehrens erklären können. Die bisherigen CDU-dominierten Landesregierungen machten sich nach einem Erfolg den Inhalt eines Volksbegehrens regelmäßig zu eigen. Ein Volksentscheid an der Wahlurne war danach nicht mehr erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob Rot-Rot-Grün dem folgt.
Der einzige Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der zeitlichen Abläufe ist die rot-rot-grüne Landesregierung selbst. Macht sie von ihrem Recht Gebrauch im Januar 2017 gegen die Zulassung des Volksbegehrens zu klagen, dürfte sich der Zeitplan um etwa ein halbes Jahr verzögern. Ein Zwang zur Klage besteht nicht. Der Verein geht davon aus, daß sich das Volksbegehren als gerichtsfest erweist. Die Landesregierung hat dann zu erklären, warum die Wahlbürger durch eine taktische Klage an der ihnen durch Gesetz zugebilligten Entscheidung faktisch gehindert wurden. So die Einschätzung des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen.
47.700 Unterschriften gegen Gebietsreform
Pressekonferenz mit Landtagspräsident Carius am 08. November
Landtagspräsident Christian Carius lädt gemeinsam mit den Initiatoren der Unterschriftensammlung gegen das so genannte Vorschaltgesetz zur geplanten Gebietsreform zu einer Pressekonferenz in den Thüringer Landtag ein. Aus diesem Anlass werden am kommenden Dienstag auch rund 47 700 Unterschriften an den Landtagspräsidenten vor dem Parlamentsgebäude übergeben. Neben Carius nehmen die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Vereins „Selbstverwaltung Thüringen“, Constanze Möbius und Sabine Kraft-Zörcher, an den Presseterminen teil.
Unterschriftenübergabe
Termin: Dienstag, 8. November 2016, 11.45 Uhr
Ort: Thüringer Landtag, Haupteingang, Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt
Pressekonferenz
Termin: Dienstag, 8. November 2016, 12.00 Uhr
Ort: Thüringer Landtag, LPK-Raum, Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt
47.000 Unterschriften für Volksbegehren gegen Gebietsrefom
>>> Zum Pressebericht des MDR Thüringen vom 6. Oktober 2016.