Verwaltungsgemeinschaft löst Demografieprobleme in der Fläche seit 25 Jahren
Seit Ende Oktober informiert der Innenminister auf Regionalkonferenzen über die von der Landesregierung geplante Gemeindegebietsreform. Nach Durchgängen in Gera und Saalfeld läßt sich ein Zwischenfazit ziehen: das Innenministerium plant die Neugliederung offenbar auf unzureichender Grundlage.
Der Innenminister erwartet in den nächsten Jahrzehnten nennenswerte Bevölkerungsrückgänge. Dadurch sieht er Gemeinden in der Fläche massenweise im Risiko in zwanzig Jahren zur Selbstverwaltung zu klein zu sein. Deshalb müssen seiner Auffassung nach umgehend Einheitsgemeinden oder Landgemeinden mit einer Mindesteinwohnerzahl von heute zehn- bis zwölftausend Einwohnern geschaffen werden. So wird aus Sicht des Innenministers eine Verwaltungsgröße erreicht, die die Selbstverwaltung der neuen Gebietskörperschaften wieder erlaubt und für die Zukunft sichert.
Diese vermeintlich zwingende Kette von Argumenten erweist sich bei genauerer Nachprüfung als wenig belastbar. Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung hat schon verschiedentlich darauf hingewiesen:
Das Argument, der Bevölkerungsrückgang erzwinge aus wirtschaftlichen Gründen Gemeindefusionen, ist falsch. Mit der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde stehen konkurrenzfähige Institutionen zur Verfügung, die die Selbstbestimmung der bestehenden Gemeinden wahren. Auf den mit den geplanten Gemeindefusionen verbundenen massiven Rückgang der vollwertigen ehrenamtlichen Wahlmandate in der Fläche hat das Innenministerium keine Antwort. Alternativen zur Einheitsgemeinde mit weniger gravierenden Folgen für die Demokratie in der Fläche wurden nicht geprüft. Die Bevölkerungsprognosen schließlich, auf die sich das Innenministerium stützt, werfen mittlerweile mehr Fragen auf, als sie Antworten geben.
Im einzelnen:
Der scheinbar harte wirtschaftliche Kern des ministerialen Argumentes ist aus der Luft gegriffen. Richtig ist nämlich, daß kleinere Gemeinden sich ohne Qualitätseinbußen selbst verwalten können. Die Instrumente dafür sind die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde. In beiden Organisationsformen tun sich mehrere Gemeinden unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zusammen, um diejenigen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen, denen sie allein möglicherweise nicht gewachsen wären. Alle anderen Aufgaben versehen die Einzelgemeinden weiterhin selbst. Ohne ein einziges Wahlamt zu streichen, bieten diese Institutionen den Bürgern in der Fläche hervorragende Verwaltungsleistungen. Alle Fühlungsvorteile bleiben erhalten, die ein dichtes Netz demokratisch verfaßter, dezentraler Bürgergemeinschaften vor Ort bietet.
Jedem Interessierten zugängliche wissenschaftliche Auswertungen von Gemeindegebietsreformen anderer Bundesländer stellen klar, daß aus der Schaffung von Einheitsgemeinden keine wirtschaftlichen Vorteile zu erwarten stehen. Vielmehr sind die Verwaltungsgemeinschaften allen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge voll konkurrenzfähig.
Es ist im übrigen kein Wunder, daß die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde sich für Situationen zurückgehender Bevölkerung als so schlagkräftig erweisen. Sie wurden gesetzlich festgeschrieben, als der Freistaat mit seiner letzten Bevölkerungskatastrophe umzugehen hatte. Denn nach der Wende siedelten aus wirtschaftlichen Gründen massenweise Einwohner Thüringens in den Westen um, hin zur Arbeit. Der heute als so bedrohlich dargestellte Bevölkerungsrückgang in der Fläche ist also in Thüringen ein seit 25 Jahren alltägliches Phänomen. Ein Problem für die Kommunalverwaltung in der Fläche war er zu keinem Zeitpunkt. Das ist gerade der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde zu verdanken. Sie zielen von Anfang an auf die Schaffung schlagkräftiger, flexibler Kommunalverwaltungen, ohne die mühsam erkämpften Wahlmandate in der Fläche massiv zusammenzustreichen. Dieses Ziel haben sie perfekt erreicht.
Der wichtigste Kritikpunkt an den Reformplänen des Innenministeriums ist schließlich deren völlige Mißachtung der Folgen für die Demokratie in der Fläche. Denn durch die Gemeindegebietsreform werden von sechs ehrenamtlichen Wahlmandaten in der Fläche fünf wegfallen. Diese Tatsache war weder dem Innenministerium noch der Landesregierung bisher ein gesprochenes oder gar ein geschriebenes Wort wert. Das ist für eine aus der Mitte eines bürgerlichen Parlamentes gewählte Exekutivspitze ein besorgniserregendes Bild. Erwarten sollte man eine minutiösen Darlegung, warum diese Einbußen an bürgerlicher Selbstbestimmung unbedingt hingenommen werden müssen und was durch den Demokratieabbau in beeindruckenden, wissenschaftlich erhärteten und durch Beispiele aus anderen Bundesländern belegten Zahlen erreicht werden kann. Das Innenministerium beläßt es dagegen bei vagen Hinweisen auf vermutete spätere wirtschaftliche Vorteile, weil Zahlen wohl nicht existieren.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß selbst die Bevölkerungsprognosen, auf die das Innenministerium seine Argumentation stützt, zunehmend Fragen aufwerfen. Angesichts der Zuwanderung nach Deutschland scheint die Annahme blauäugig, dieser Bevölkerungszuwachs werde am Freistaat Thüringen spurlos vorübergehen.