Weder Wahlmandate auf der kommunalen Ebene noch Bürgerbeteiligung auf Landesebene sind für die rot-rot-grüne Landesregierung von Bedeutung. Schon das erste Rendezvous der Ramelow-Administration mit dem politischen Willen der Bevölkerungsmehrheit führt zum politischen Offenbarungseid der regierenden Direktdemokraten.
Vertraut man den Umfragen, sind sechzig Prozent der Thüringer quer durch alle Parteien gegen die Gebietsreform. Die absolute Rekordzahl von mehr als 40.000 Unterstützern hat der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Gebietsreform problemlos gefunden. Das ist kein Wunder. Aus der Gebietsreform entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen. Darin sind sich die Wissenschaftler einig. Der Gebietsreform fallen fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Gemeinderats- und Bürgermeistermandaten in der Fläche zum Opfer. Der Bürger soll sich aus der kommunalen Selbstverwaltung heraushalten. Mit der am 10. Januar beschlossenen Klage gegen das Volksbegehren wirft die Landesregierung jetzt ihre hehren direktdemokratischen Grundüberzeugungen über Bord. Der Bürger hat auch in der Landesgesetzgebung dieser Regierungsmehrheit nichts mitzureden.
Die weiteren Aktivitäten des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“ sind damit vorgegeben. Ziel bleibt nach wie vor die Verhinderung der nutzlosen Gebietsreform. Dazu ist die Gebietsreform bis zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Verein wird sich deshalb an dem Verfahren über das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof auf geeignete Art beteiligen. Er wird öffentlichkeitswirksame Wege finden, die Bevölkerung weiterhin in die politische Auseinandersetzung einzubeziehen. Über das genaue Maßnahmenpaket wird der Verein in Kürze entscheiden. Er wird über den Gang dieser Aktivitäten die Öffentlichkeit regelmäßig unterrichten. Er wird das Demokratieverständnis der Regierungsparteien thematisieren. Der Druck auf die Landesregierung wird weiter wachsen. Dank dieser Aktivitäten werden die interessierten Bürger zudem die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Volksbegehren einzuordnen wissen, wenn sie denn fällt. Die Wahlen der nächsten Jahre bieten dann reichlich Gelegenheit, dieses Wissen in Wahlentscheidungen umzusetzen.