Der Mehrbelastungsausgleich steigt erneut überproportional für die kreisfreien Städte. Es handelt sich hierbei um übertragene Aufgaben, die kreisfreie Städte gleichermaßen zu erledigen haben wie die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden. Der Landesgesetzgeber setzt in seinem Verhalten stets deutlich auf Zentralörtlichkeit, welche die großen Effizienzgewinne verspricht. Dies spiegelt leider die Verteilung des Mehrbelastungsausgleichs nicht wieder. Eine Bedarfsbemessung und Begründung dieser steigenden Diskrepanz vermissen wir. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei gleicher Aufgabenstellung unterschiedlich bemessen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.V.