1. Verlust des Mitspracherechtes in der Kommune – Vom Entscheider zum Bittsteller mit Anhörungsrecht
- Auflösung der Gemeinde heißt Verlust der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinde sowie die Bevölkerung verlieren ihre Entscheidungskompetenzen in Angelegenheiten des Ortes.
Keine Entscheidungskompetenzen bei freiwilligen Leistungen
- Freiwillige Leistungen der Gemeinden sind z.B. Vereinszuschüsse.
Keine Entscheidungskompetenzen bei Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Große Städte suchen Gewerbe- und Wohngebiete.
- Suche nach Flächen für erneuerbare Energien, z.B. Solarparks und Windräder
Erschwerte Mitspracherechte bei Zweckverbänden
- Nur eigenständige Gemeinden sind Mitglied im Zweckverband. Ein Ortsbürgermeister gehört nicht mehr zu diesem Gremium.
Zurückgehende Bürgerbeteiligung im Ehrenamt
- Verlust der Identität vor Ort
- Ländliche Raum lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Einwohner (Traditionspflege, Sport- und Faschingsvereine…).
2. Demokratieabbau im ländlichen Raum
- nicht aus jedem Ort ein Vertreter im neuen Gemeinde- oder Stadtrat
- Ausschlaggebender Faktor bei Wahlen sind die Stimmberechtigten und die Stimmabgaben. Die meisten Wähler wohnen in der Stadt!
- Ortschaftsräte haben keine Entscheidungskompetenzen!
- weniger Einfluss auf politische Entscheidung
3. Nachteile großer Verwaltungseinheiten
Verlängerung der Ausrückzeit bei der FFW
- Zusammenführung der FFW im ländlichen Raum heißt gemeinsame Technik am zentralen Ort. Die Wege zum Brandort werden länger. Die Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamtes bei der FFW wird geringer.
Verlängerung der Ankunftszeit des Rettungsdienstes
- Der Rettungsstützpunkt zieht mit dem Landkreis.
Qualitätsverlust bei der Verwaltungsarbeit wegen fehlender Ortskenntnis
Lange Anfahrtswege bei Behördengang auf dem Landratsamt
Weniger Bürgernähe
4. Abstufung von Landes- und Kreisstraßen zu Gemeindestraßen
- Finanzielle Last (Winterdienst, Verkehrssicherungspflichten und Straßenbaulast) wird vom Land auf die Kommunen heruntergebrochen.
5. Steuererhöhungen
Angleichung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
6. Gebührenerhöhungen
- Angleichung der Gebührensätze für
– Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung
– Kindertagesstätten
– Bibliotheken
– Museen
– Friedhöfe
– …
7. Bevölkerung ist Kostenträger der Gebietsreform
- Änderung der Personaldokumente – Kosten der Bevölkerung
- Kostenträger ist der Bürger.
- Das Land hat ein Finanzproblem, das die Kommunen lösen sollen!
- Aus 849 Städten und Gemeinden werden 195!
- Keine Kosteneinsparungen nur Effizienzgewinne!
- Keine Gelder im Landeshaushalt für die Reform eingeplant
- Finanzierung der Reform durch erzielte Effizienzgewinne
8. Ländliche Raum zahlt Zeche der hochverschuldeten Städte!
- Angleichung und Ausgleich finanzieller Mittel
- Finanzausgleichsumlage kommt aus Gemeinden unter 5000 Einwohner
- Ehrenamt ist hoher finanzieller Beitrag im ländlichen Raum
- Sinken der Kaufkraft im ländlichen Raum bei von Verwaltungen, Sparkassen…
- Verlagerung von Mensch, Arbeit und Kapital in die Grund- und Mittelzentren
- Angleichung von Lebensverhältnissen auf Kosten des ländlichen Raumes
- Zentralisierung von politischer Macht
- Leerstand von Einrichtungen und Gebäuden im ländlichen Raum (Fördermittelrückzahlung?!)
Erst Festlegung der Aufgaben, dann Gebietsreform!
Aufnahme der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden in das Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“.