Pressemitteilung vom 19.02.2016 – Volksbegehren gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen

Volksbegehren gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen

Am 09.02.2016 ist ein Entwurf des Vorschaltgesetzes – wie er offenbar vom Thüringer Innenministerium dem Kabinett vorgelegt werden soll – bekannt geworden. Sollte der Inhalt dieses Entwurfes Gesetzesform erlangen, werden sich die Rahmenbedingungen für die Mitbestimmung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen rapide verschlechtern. Die zentralen Aussagen des Entwurfes lauten wie folgt:

  • Zukünftig sollen keine kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 6.000 Einwohnern Bestand haben.
  • Die Bildung neuer Verwaltungsgemeinschaften und die Übertragung von Aufgaben an die sogenannten erfüllenden Gemeinden sind zukünftig ausgeschlossen.
  • Bestehende Verwaltungsgemeinschaften und die sogenannten erfüllenden Gemeinden werden abgeschafft.
  •  Die vormaligen Mitglieder werden zu Einheits- oder Landgemeinden zusammengeschlossen.
  • Kreisfreie Städte sollen mindestens 100.000 Einwohner aufweisen.
  • Landkreise sollen mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner haben.
  • Bestehende Landkreise sollen aufgelöst werden.
  •  Die Freiwilligkeitsphase dieses Neugliederungsgesetzes soll sich auf die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden beschränken.

 

Das sogenannte Vorschaltgesetz erweckt den Eindruck, daß im Rahmen der Freiwilligkeitsphase Spielräume der kreisfreien Kommunen im Hinblick auf die späteren Zusammenschlüsse bestehen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Vorschaltgesetz trifft enge Vorgaben für die spätere Gebietsstruktur. Abweichungen von diesen Vorgaben sind auch im Rahmen der Freiwilligkeitsphase nicht möglich.

Anders als bisher dargestellt, sind daher nicht erst die nachfolgenden Neugliederungsgesetze, die sich mit den einzelnen neu zu schaffenden Gebietsstrukturen beschäftigen, maßgeblich für die Veränderung der politischen Landschaft in Thüringen, sondern bereits das Vorschaltgesetz.

Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“ wird daher dafür werben, gegen das Vorschaltgesetz – sollte es Rechtswirksamkeit erlangen – ein Volksbegehren anzustrengen, welches zur Aufhebung des Vorschaltgesetzes führt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert