Drastische Beschneidung des politischen Mandats in der Fläche
Seit dem 22. September liegt das Kommunale Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ der Landesregierung des Freistaates vor. Der Arbeitskreis Selbstverwaltung, ein Diskussionsforum von Kommunalpolitikern und Verwaltungsfachleuten, kommt in seiner Auswertung des Leitbildes zu dem Ergebnis, daß die Landesregierung eine grundlegende Neuordnung des politischen Mandates in der Fläche des Freistaates anstrebt. Wirtschaftliche Vorteile kann die Arbeitsgemeinschaft vor dem Hintergrund bisheriger Gebietsreformen nicht erkennen.
Geplant ist die Vergrößerung der Gemeinden in der Fläche auf ein Vielfaches der aktuellen Einwohnerzahlen. Das Leitbild nennt die Zahl von 6.000 bis 8.000 Einwohnern im Jahr 2035; angesichts der Bevölkerungsprognosen, auf die sich der Freistaat stützt, werden in heutigen Zahlen offenbar Gemeindegrößen von 12.000 und mehr Einwohnern anvisiert. Damit einher geht die nachhaltige Zurückdrängung der frei gewählten politischen Vertretungen der Bürgergemeinschaften in der Fläche. Die Arbeitsgemeinschaft führt zur beispielhaften Illustration auf: für die Zusammenfassung von 18 Gemeinden mit 750 Einwohnern zu einer Einheitsgemeinde mit 13.500 Einwohnern folgt aus § 23 der Thüringer Kommunalordnung die Verringerung der Zahl der gewählten Gemeinderäte von vorher insgesamt 144 auf 24 und die Reduzierung der Zahl der gewählten Bürgermeister von 18 auf einen. Mithin verringert sich die Zahl der gewählten Mandatsträger von 162 auf 25. Von sechs gewählten Vertretern der Bürgergemeinschaften bleibt nach der Verschmelzung noch einer übrig. Ein ernsthafter Ersatz dieses Verlustes ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung nicht zu erkennen. Ein Ortschaftsrat mit Beratungsfunktion ist in keiner Weise zu vergleichen mit einem echten Gemeinderat mit grundgesetzlich garantiertem vollem eigenem Haushaltsrecht.
Nennenswerte Kostenersparnisse aus den Gemeindefusionen stehen nach Recherchen der Arbeitsgemeinschaft nicht zu erwarten. Mehr als 80 Prozent der Gemeinden in der Fläche des Freistaates arbeiten bereits in schlagkräftigen Verwaltungsgemeinschaften oder mit erfüllenden Gemeinden angemessener Größe zusammen. Der wissenschaftlichen Literatur zufolge ändert sich durch die Zusammenfassung dieser gemeinsamen Verwaltungseinrichtungen zur politischen Einheitsgemeinde an der Verwaltungsleistung nichts.