Zentrale Argumente der AG Selbstverwaltung zur Gemeindegebietsreform

Die Kernbotschaft der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung zum Thema Gebietsreform läßt sich in wenigen Punkten zusammenfassen:

  1. Ein zentraler Baustein der bürgerlichen Demokratie ist die kommunale Selbstverwaltung durch die Bürger. Tägliche bürgerliche Demokratie ist indirekte Demokratie. Es macht deshalb einen Unterschied, ob ein Gemeinderatsmandat fünfzig Wählerstimmen oder 250 Wählerstimmer erfordert. Im ersten Fall hat jeder interessierte Bürger die Chance, sich der Wahl ohne überbordende Vorbereitung mit Erfolgsaussichten zu stellen. Im zweiten Fall bedarf es dagegen bereits einer Organisation, die für ihn Wählerstimmen einwirbt, einschließlich aller Abhängigkeiten, die das mit sich bringt. Der erste Fall ist unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Selbstbestimmung dem zweiten Fall vorzuziehen. Abweichungen bedürfen sehr ernsthafter Begründung.
  2. Bürgerliche Selbstverwaltung umfaßt notwendig das kommunale Haushaltsrecht einer Bürgergemeinschaft sowohl auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite.
  3. Die Bürger bedienen sich bei ihrer Selbstverwaltung professionalisierter Verwaltungen auf kommunaler Ebene. Diese professionalisierten Verwaltungen sind also nicht die Selbstverwaltung, sondern sie unterstützen die bürgerliche Selbstverwaltung. Sie sind inhaltlich nicht Organ des Zentralstaates, sondern Instrument der Bürgergemeinschaft vor Ort.
  4. Die Struktur der professionalisierten kommunalen Verwaltung hat sich deshalb nach den Bedürfnissen der Bürgergemeinschaften sowie der mit der Selbstverwaltung befaßten und für sie durch Wahl mandatierten Bürger zu richten.
  5. Der seinem Wesen nach dezentrale ländliche Raum verwaltet sich deshalb am besten dezentral selbst. Das ist derzeit reibungslos der Fall. Eingriffe in diese funktionierende bürgerliche Selbstverwaltung vor Ort bedürfen sehr starker Begründung. Gegriffene Mindesteinwohnerzahlen und unbelegte Behauptungen über undefinierbare Zentralisierungsvorteile reichen keinesfalls aus.
  6. Die erforderliche höhere Flexibilität der professionalisierten Verwaltung in der Fläche wird im Freistaat durch die Einrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde gewährleistet. Beide verbinden ein hohes Maß an bürgerlicher Selbstbestimmung in den Mitgliedsgemeinden vor Ort mit effizienter Verwaltung. Die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde sind deshalb die zukunftsorientierten Institutionen der professionalisierten kommunalen Verwaltung im ländlichen Bereich. Sie sind gegebenenfalls unter Wahrung der Entscheidungsrechte der Mitgliedsgemeinden weiterzuentwickeln.