Kontoeröffnung und Bankdaten des Vereins

Liebe Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

der Verein hat Dank der Unterstützung durch die Sparkasse Jena-Saale-Holzland ein Konto.

Wichtige Hinweise:

Mitgliedsbeiträge juristischer Personen können erst nach Bestätigung der Mitgliedschaft entgegengenommen werden. Mitgliedsanträge sind erst nach Eintragung in das Vereinsregister möglich. Diese steht im Moment noch aus.

Spenden nehmen wir sehr gern entgegen, können aber noch keine Spendenbescheinigungen ausstellen, da die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt noch nicht bestätigt ist.

 

Konto:

Selbstverwaltung für Thüringen

DE66 8305 3030 0018 0419 06

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

 

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen e. V.

Eintragung zur Initiative und/oder zur aktiven Mitarbeit


+++ Nach Eintragung des Vereins werden wir eine Beschlussvorlage online stellen, welche Gemeinden zur Vereinsbeitretung nutzen können. Bis dahin bitten wir um Eintragung in die nachfolgend verlinkten Listen, um die Vorbereitungen zur Kommunikation zu ermöglichen.


+++ Sie unterstützen unserere Initiative? Bitte unter >> Unsere Initiative << eintragen! +++ Sie wollen aktiv mitarbeiten? Bitte bei >> Volksbegehren << unter > Aktive Mitarbeit < eintragen! +++

Zeitungsbericht vom 11.03.2016 – Leidenschaft und jede Menge Argumente …

Leidenschaft und jede Menge Argumente: Kreistag stimmt für Erhalt des Saale-Holzland-Kreises (Ostthüringer Zeitung vom 11.03.2016)

>>> zum Zeitungsbericht

Zeitungsbericht vom 11.03.2016 – Bürgermeister im Altenburger Land sind für Verwaltungsgemeinschaften

Bürgermeister im Altenburger Land sind für Verwaltungsgemeinschaften (Leipziger Volkszeitung vom 11.03.2016)

>>> zum Zeitungsbericht

Keine Weiterleitung von anonymisierten Stellenungnahmen und Meinungen

An alle Unterstützer und Mitstreiter des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“,

aus gegebenen Anlass machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“ i.G. keine anonymisierten Schreiben mehr weiterleitet. Wenn Sie sich mit sachlichen Stellungnahmen an der Debatte beteiligen möchten, ist es notwendig, dass Sie sich mit Name und Funktionsbezeichnung zu erkennen geben. Nur so ist es gewährleistet, dass wir sachlich und konstruktiv die Thematik um die Gebietsreform begleiten können.

Meinungen und Kritik sind gefragt und wichtig, müssen aber den Regeln einer geordeten Gesprächsbasis entsprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Selbstverwaltung für Thüringen

Liebe Mitstreiter und Unterstützer des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“,

wir bedanken und freuen uns über die unglaublich positive Resonanz auf unsere Vereinsgründung „Selbstverwaltung für Thüringen.“ Viele Angebote der aktiven oder finanziellen Unterstützung haben uns erreicht. Zur besseren Koordination möchten wir auf diesem Wege die wichtigsten Fragen erläutern.

Kann ich mich als Vereinsmitglied schon anmelden?

Nein, gern nehmen wir Ihre Bereitschaftserklärung entgegen. Sobald der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist, verschicken wir die Antragsformulare für eine Mitgliedschaft im Verein.

Wo bekomme ich die Satzung, ein Mitgliedsantrag oder den Musterbeschluss für Kommunen her?

Sobald die Satzung ordnungsgemäß ausgefertigt ist, werden Satzung und Mitgliedsantrag zum Herunterladen auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Eine Musterbeschlussfassung für Beitritte von juristischen Personen finden Sie bereits auf unserer Internetseite.

Was kostet die Vereinsmitgliedschaft im Jahr?

In der Gründungsveranstaltung am 19.02.2016 in Altengönna wurde ein Vereinsbeitrag für natürliche Personen in Höhe von 50 EUR und für juristische Personen ein Beitrag von 100 EUR festgelegt. Wenn Sie kein Mitglied werden möchten, können Sie auch Spenden überweisen. Sobald die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Wohin kann ich meine Spende überweisen?

Wenn der Verein beim Amtsgericht eingetragen ist, kann der Verein ein Konto eröffnen. Die Kontodaten finden Sie dann sofort auf unserer Internetseite. Alle registrierten Unterstützer erhalten die Nachricht auch per Mail.

Können wir schon Unterschriften für das Volksbegehren sammeln?

Nein, erst nach Veröffentlichung des Vorschaltgesetzes beginnt die erste Unterschriftenaktion. Der Verein wird in Absprache mit dem Landtagspräsidenten das Volksbegehren beantragen. Dafür benötigen wir 5000 Unterschriften. Wir informieren alle Unterstützer in den Regionen, wann die Sammlung beginnt.

Wie läuft das Volksbegehren ab?

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage „Wie funktioniert eigentlich Volksbegehren?“

Können wir die Presseerklärungen der AG Selbstverwaltung verwenden?

Ja, die Presseerklärungen und Beiträge der AG Selbstverwaltung sind Gemeinschaftsarbeit vieler Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker. Die sachliche Auseinandersetzung mit den Themen um die Gebietsreform betreffen alle und können deshalb gern als Argumentationshilfe verwendet werden.

Bitte nutzen Sie als Kontakt zum Verein die nachfolgende E-Mail Adresse:

AG.Selbstverwaltung@web.de