Offener Brief von Dirk Böning/ Gemeinschaftsvorsitzender VG “Eichsfeld Wipperaue” an Thüringer Ministerium im Februar 2016

Sehr geehrte Frau Herz, sehr geehrte Frau Hartmann,

bitte gestatten Sie mir, Ihnen meine Verwunderung über den anliegenden Schriftverkehr zum Ausdruck zu bringen, der folgende Frage aufwirft:

Warum liegt der Gesetzentwurf trotz Ihrer “so wichtigen” Geschäftsordnung schon der Presse und jedem, der sie im WWW sucht, vor?

Natürlich kann ich Ihrer Argumentation juristisch folgen, trotzdem frage ich mich, warum man sich jetzt noch so vehement und mit derart “abweisenden, bis harschen und kalten” Formulierungen weigert, der kommunalen Familie ein bereits “veröffentlichtes” Dokument zur Verfügung zu stellen.

Es geht doch hier nicht um das Dokument selbst, sondern um den Umgang miteinander!

Auch auf Ihre in der TA am 09.02.2016 veröffentlichte Begründung im Vorschaltgesetz zum geplanten “Aus der VG” möchte ich kurz eingehen.

Wieder wird behauptet, eine VG sei weniger leistungsfähig als eine Land- oder Einheitsgemeinde.
Wieder bleiben Sie jeden Nachweis dieser Begründung schuldig.

Dann kritisieren Sie die fehlende finanzielle Ausgleichsfunktion der VG-Konstruktion:
Ihre Lösung: Abschaffung der VG
Meine Lösung: Verbindliche Regelung einer steuerkraftabhängigen Umlage wie bei der Kreisumlage

Dann kritisieren sie die fehlende Urwahl des Gemeinschaftsvorsitzenden:
Ihre Lösung: Abschaffung der VG
Meine Lösung: Einführung einer Urwahl des Gemeinschaftsvorsitzenden, wenn man es wirklich für besser hält zukünftig Verwaltungschefs zu bekommen die nicht zwingend auch Verwaltungsfachleute sind.

Bitte bleiben Sie bei Ihrem Handeln in Bezug auf das Thema Gebietsreform gerecht, konstruktiv und freundlich. Nicht jede sachliche Kritik richtet sich gegen Sie oder die Landesregierung.
Nutzen Sie diese kritischen Stimmen vielmehr, um Ihre eigene Position immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, anstatt sie – wie es bisher anscheinend passiert – einfach nur zu ignorieren.
Und auch nicht jede Kritik erfolgt nur zum Zwecke der “Selbsterhaltung” – vielmehr sorgt man sich in kommunaler Verantwortung um eine gute Zukunft für Thüringen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeinschaftsvorsitzende

Dirk Böning

Verwaltungsgemeinschaft “Eichsfeld-Wipperaue”
Weststraße 2
37339 Breitenworbis

Tel.: 036074/77-111
Fax: 036074/77-200

Gesetzentwurf der Landesregierung – Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform im Freistaat Thüringen (ThürVGR)

PDF-Download Link zu MDR Thüringen “Der Gesetzentwurf zur Gebietsreform in Thüringen

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Pressemitteilung vom 07.12.2015 – Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung und CDU diskutieren Zwang …

Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung und CDU diskutieren Zwang zur Einheitsgemeinde

Mehr als zweihundert Thüringer Bürgermeister, Erste Beigeordnete und Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften (VG) haben die Initiative der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung zur Erhaltung der Gemeinden in der Fläche und ihrer Verwaltungsgemeinschaften seit Ende September unterzeichnet. Bei einem Gespräch in Nohra am letzten Donnerstag haben sich ständige Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und der Vorsitzende der Thüringer CDU, Mike Mohring, über Fragen der Gebietsreform ausgetauscht.

Einigkeit bestand darüber, daß die Zwangsfusion von Gemeinden und die Abschaffung ihrer Verwaltungsgemeinschaften keine sinnvolle Option für die Politik in der Fläche sind. Die mit der geplanten Veränderung der Gemeindegrößen einhergehende massive Einschränkung der kommunalen Wahlämter durch Zwangsvereinigungen wird für sich schon als bedenklich angesehen.

Dies gilt um so mehr als das Innenministerium bisher keinerlei Zahlen von anderen Gemeindegebietsreformen vorlegen konnte, die deren wirtschaftlichen Erfolg belegen. Nach Auffassung der Gesprächspartner sollte man anstelle angeordneter Zusammenschlüsse besser Möglichkeiten zur kommunalen Zusammenarbeit unter Beibehaltung der Selbständigkeit der beteiligten Kommunen ins Auge fassen.

Keine Bedenken bestehen beiderseits, was freiwillige Zusammenschlüsse sowohl von Gemeinden als auch von Verwaltungsgemeinschaften angeht. Daß diesbezügliche Vorhaben von der Landesverwaltung seit einem Jahr nicht bearbeitet werden, sehen die Gesprächspartner mit Besorgnis. Viele sinnvolle Veränderungen an der Basis würden vom Innenministerium blockiert, um unsinnigen Veränderungen im Großen die Bahn frei zu halten.

Pressemitteilung vom 25.11.2015 – Mehr als 200 Bürgermeister gegen Gebietsreform

Mehr als 200 Bürgermeister gegen Gebietsreform

Seit zwei Monaten wirbt die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung insbesondere bei Bürgermeistern und Gemeinderäten um Unterstützung für die Erhaltung der kommunalen Verwaltungsgemeinschaften und für die Selbständigkeit auch kleinerer Gemeinden in der Fläche. Mittlerweile haben mehr als zweihundert Bürgermeister, Erste Beigeordnete und Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften (VG) die Initiative unterzeichnet. Sie stehen für rund ein Viertel der Thüringer Gemeinden. Die aktuelle Liste ist auf der Website ag-selbstverwaltung.net einzusehen. Dort können auch weitere Unterstützer die Initiative unterzeichnen.

Aus allen Regionen Thüringens und über Parteigrenzen hinweg finden sich Unterzeichner. Aufgeführt sind zum Beispiel Jens Triebel, Oberbürgermeister der Stadt Suhl, Michael Brychcy, Bürgermeister der Stadt Waltershausen und Vorsitzender des Thüringer Städte- und Gemeindebundes, Dirk Böning, Gemeinschaftsvorsitzender der VG Eichsfeld/Wipperaue, Katrin Beckmann-Eichhorn, Bürgermeisterin der Stadt Lucka, Kriemhild Leutloff, Bürgermeisterin der Stadt Ronneburg, Uwe Nitsche, Bürgermeister der Stadt Orlamünde, Klaus Hempel, Bürgermeister der Stadt Stadtroda, Sven Gregor, Bürgermeister der Stadt Eisfeld, Frank Herzig, Gemeinschaftsvorsitzender der VG Bergbahnregion/Schwarzatal, Sven Mechtold, Gemeinschaftsvorsitzender der VG Schiefergebirge, Beate Misch, Gemeinschaftsvorsitzende der VG Langer Berg, Andreas Czerwenka, Gemeinschaftsvorsitzender der VG Mellingen, Dirk Bergner, Bürgermeister der Stadt Hohenleuben, Hans-Joachim Roth, Bürgermeister der Stadt Schlotheim, Bernhard Bischof, Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Jürgen Gott, Bürgermeister der Gemeinde Unstruttal, David Atzrott Gemeinschaftsvorsitzender der VG Bad Tennstedt und viele andere mehr.

Der Erfolg dieser Initiative zeigt, daß quer durch den Freistaat allgemeine Unzufriedenheit mit den Plänen des Innenministeriums zur Gebietsreform besteht. Auf harten Widerstand stößt insbesondere die vorgesehene Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften und die geplante Zwangsvereinigung der Kommunen in der Fläche zu zentralverwalteten Einheitsgemeinden.

Zeitungsbericht vom 17.11.2015 – Freies Wort/Mehrzahl der Landkreise gegen Gebietsreform

Freies Wort vom 17.11.2015 (inSüdthüringen.de) – Mehrzahl der Landkreise gegen Gebietsreform

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Pressemitteilung vom 09.11.2015 – Verwaltungsgemeinschaft löst Demografieprobleme …

Verwaltungsgemeinschaft löst Demografieprobleme in der Fläche seit 25 Jahren

Seit Ende Oktober informiert der Innenminister auf Regionalkonferenzen über die von der Landesregierung geplante Gemeindegebietsreform. Nach Durchgängen in Gera und Saalfeld läßt sich ein Zwischenfazit ziehen: das Innenministerium plant die Neugliederung offenbar auf unzureichender Grundlage.

Der Innenminister erwartet in den nächsten Jahrzehnten nennenswerte Bevölkerungsrückgänge. Dadurch sieht er Gemeinden in der Fläche massenweise im Risiko in zwanzig Jahren zur Selbstverwaltung zu klein zu sein. Deshalb müssen seiner Auffassung nach umgehend Einheitsgemeinden oder Landgemeinden mit einer Mindesteinwohnerzahl von heute zehn- bis zwölftausend Einwohnern geschaffen werden. So wird aus Sicht des Innenministers eine Verwaltungsgröße erreicht, die die Selbstverwaltung der neuen Gebietskörperschaften wieder erlaubt und für die Zukunft sichert.

Diese vermeintlich zwingende Kette von Argumenten erweist sich bei genauerer Nachprüfung als wenig belastbar. Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung hat schon verschiedentlich darauf hingewiesen:

Das Argument, der Bevölkerungsrückgang erzwinge aus wirtschaftlichen Gründen Gemeindefusionen, ist falsch. Mit der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde stehen konkurrenzfähige Institutionen zur Verfügung, die die Selbstbestimmung der bestehenden Gemeinden wahren. Auf den mit den geplanten Gemeindefusionen verbundenen massiven Rückgang der vollwertigen ehrenamtlichen Wahlmandate in der Fläche hat das Innenministerium keine Antwort. Alternativen zur Einheitsgemeinde mit weniger gravierenden Folgen für die Demokratie in der Fläche wurden nicht geprüft. Die Bevölkerungsprognosen schließlich, auf die sich das Innenministerium stützt, werfen mittlerweile mehr Fragen auf, als sie Antworten geben.

Im einzelnen:
Der scheinbar harte wirtschaftliche Kern des ministerialen Argumentes ist aus der Luft gegriffen. Richtig ist nämlich, daß kleinere Gemeinden sich ohne Qualitätseinbußen selbst verwalten können. Die Instrumente dafür sind die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde. In beiden Organisationsformen tun sich mehrere Gemeinden unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zusammen, um diejenigen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen, denen sie allein möglicherweise nicht gewachsen wären. Alle anderen Aufgaben versehen die Einzelgemeinden weiterhin selbst. Ohne ein einziges Wahlamt zu streichen, bieten diese Institutionen den Bürgern in der Fläche hervorragende Verwaltungsleistungen. Alle Fühlungsvorteile bleiben erhalten, die ein dichtes Netz demokratisch verfaßter, dezentraler Bürgergemeinschaften vor Ort bietet.

Jedem Interessierten zugängliche wissenschaftliche Auswertungen von Gemeindegebietsreformen anderer Bundesländer stellen klar, daß aus der Schaffung von Einheitsgemeinden keine wirtschaftlichen Vorteile zu erwarten stehen. Vielmehr sind die Verwaltungsgemeinschaften allen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge voll konkurrenzfähig.

Es ist im übrigen kein Wunder, daß die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde sich für Situationen zurückgehender Bevölkerung als so schlagkräftig erweisen. Sie wurden gesetzlich festgeschrieben, als der Freistaat mit seiner letzten Bevölkerungskatastrophe umzugehen hatte. Denn nach der Wende siedelten aus wirtschaftlichen Gründen massenweise Einwohner Thüringens in den Westen um, hin zur Arbeit. Der heute als so bedrohlich dargestellte Bevölkerungsrückgang in der Fläche ist also in Thüringen ein seit 25 Jahren alltägliches Phänomen. Ein Problem für die Kommunalverwaltung in der Fläche war er zu keinem Zeitpunkt. Das ist gerade der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde zu verdanken. Sie zielen von Anfang an auf die Schaffung schlagkräftiger, flexibler Kommunalverwaltungen, ohne die mühsam erkämpften Wahlmandate in der Fläche massiv zusammenzustreichen. Dieses Ziel haben sie perfekt erreicht.

Der wichtigste Kritikpunkt an den Reformplänen des Innenministeriums ist schließlich deren völlige Mißachtung der Folgen für die Demokratie in der Fläche. Denn durch die Gemeindegebietsreform werden von sechs ehrenamtlichen Wahlmandaten in der Fläche fünf wegfallen. Diese Tatsache war weder dem Innenministerium noch der Landesregierung bisher ein gesprochenes oder gar ein geschriebenes Wort wert. Das ist für eine aus der Mitte eines bürgerlichen Parlamentes gewählte Exekutivspitze ein besorgniserregendes Bild. Erwarten sollte man eine minutiösen Darlegung, warum diese Einbußen an bürgerlicher Selbstbestimmung unbedingt hingenommen werden müssen und was durch den Demokratieabbau in beeindruckenden, wissenschaftlich erhärteten und durch Beispiele aus anderen Bundesländern belegten Zahlen erreicht werden kann. Das Innenministerium beläßt es dagegen bei vagen Hinweisen auf vermutete spätere wirtschaftliche Vorteile, weil Zahlen wohl nicht existieren.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß selbst die Bevölkerungsprognosen, auf die das Innenministerium seine Argumentation stützt, zunehmend Fragen aufwerfen. Angesichts der Zuwanderung nach Deutschland scheint die Annahme blauäugig, dieser Bevölkerungszuwachs werde am Freistaat Thüringen spurlos vorübergehen.