Mitgliederinformation – Eckpunktepapier „Thüringer Verbandsgemeinde“

Liebe Mitglieder des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,

in den letzten Tagen wurde vom GStB Thüringen das Eckpunktepapier des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Einführung einer „Thüringer Verbandsgemeinde“ verschickt. Des Weiteren möchte der GStB ein Stimmungsbild ermitteln, ob die „Thüringer Verbandgemeinde“ als Modell begrüßt wird und wie die Einführung von Mindesteinwohnerzahlen bewertet wird.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Verbandsgemeinde nach Rheinland/Pfälzischen Modell, der „Thüringer Verbandsgemeinde“ und der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft kommen wir zu folgendem Ergebnis.

Der Verein und die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung haben sich bereits im Jahr 2015 mit alternativen Verwaltungsformen beschäftigt, so auch der Verbandsgemeinde nach rheinland-pfälzischem Modell. Die nunmehr vorgestellten Eckpunkte erinnern in weiten Teilen an die Regelungen aus Rheinland-Pfalz. Eine abschließende Bewertung konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht stattfinden. Wir geben jedoch zu bedenken:

1. Die Befugnisse der einzelnen Gemeinden und damit die demokratische Teilhabe der Bevölkerung werden in der Verwaltungsform der Verwaltungsgemeinschaft gewahrt. Diese Rechte werden in einer Verbandsgemeinde stark eingeschränkt, da ein großer Teil der jetzt gemeindlichen Aufgaben im Verbandsgemeindemodell Aufgabe der Verbandsgemeinde werden. Diese Aufgaben werden den Kommunen entzogen und damit auch die Entscheidungsbefugnisse.

Wir werden über Inhalt und Auswirkungen des Eckpunktepapiers in Kürze informieren.

2. Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass von der Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden oder Verwaltungsformen generell abgesehen werden sollte.

Die Aktivitäten des Vereins richten sich nicht gegen jegliche Veränderung, Politik ist ohne Kompromisse nicht möglich. Wir vermissen jedoch nach wie vor den Nachweis, daß die Verwaltungsgemeinschaft als Verwaltungsform unpraktikabel und uneffektiv ist. Die Verbandsgemeinde wird in anderen Bundesländern praktiziert, es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß sie funktioniert. Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, daß die Einführung der Verbandsgemeinde in Thüringen nur dann erfolgen sollte, wenn ihre Vorzüge nachweisbar und insbesondere derart gewichtig sind, daß sie die Einbußen an demokratischen Selbstverwaltungsrechten rechtfertigen können. Zumindest bis zum heutigen Tag sind die Vorzüge der Verbandsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft nicht erkennbar.

Wir sehen daher die Verwaltungsgemeinschaft nach wie vor als die Garantin der kommunalen Selbstverwaltung und politischen Teilhabe der Bevölkerung.

Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen!

Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Position des Vereins zum derzeitigen Stand der Gebiets-/Kreis-/Funktional- und Verwaltungsreform

  • Die Notwendigkeit einer Funktional- und Verwaltungsreform ist zu klären. In diesem Zusammenhang ist eine Bestandsanalyse und eine Aufgabenkritik durchzuführen.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft soll als funktionierende und bewährte Verwaltungsstruktur erhalten bleiben. Führt eine Bestandsaufnahme der Funktionalität der Verwaltungsgemeinschaften dazu, daß Veränderungen oder Verbesserungen vorgenommen werden müssen, können diese bewältigt werden ohne das Verwaltungsmodell als Ganzes in Frage zu stellen. Schwächen bestehen wie bei jeder Verwaltungsreform im Einzelfall und sind nicht der Verwaltungsform als solcher immanent.
  • Gemeindezusammenschlüsse sollen ausschließlich freiwillig erfolgen.
  • Die Festlegung von Mindestgrößen für Gemeinden und Kreise wird abgelehnt. Ohne eine Kosten-Nutzenanalyse ist weder eine Funktional- und Verwaltungsreform, noch eine Gebietsreform durchführbar. Allerdings sollte eine Ersparnis auf Kosten der Demokratie nicht erfolgen.
  • Der Verein lehnt die zwangsweise Übertragung, beispielsweise der acht wichtigsten Aufgaben, wie dies dem Verbandsgemeindemodell in Rheinland-Pfalz zugrunde liegt, ab. Zwangsweise Aufgabenübertragungen im Einzelfall, beispielsweise bei anhaltender wirtschaftlicher Schwäche, erfordern keine grundsätzliche Änderung des Verwaltungsmodells. Keinesfalls soll das Verwaltungsmodell eines anderen Bundeslandes ohne Anpassung auf Thüringer Verhältnisse übernommen werden. Die Selbstverwaltung vor Ort muss erhalten werden, Verwaltungsstrukturen im ländlichen Bereich sollen nicht ausgedünnt, sondern gestärkt werden.

„Neun-Punkte-Papier“ und „Folgen des Gesetzentwurfs zum Finanzausgleich“

Liebe Mitglieder und Mitstreiter des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen e.V.,

anbei die das „Neun-Punkte-Papier“ und „Folgen des Gestzentwurfs zum Finanzausgleich“ des Vereins als PDF-Downloads:

– Download „Neun-Punkte-Papier“
– Download „Folgen des Gesetzesentwurfs zum Finanzausgleich“

Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.

Besetzung unserer Geschäftsstelle

Liebe Mitstreiter und Unterstützer,

die Geschäftsstelle ist zur Zeit nicht regelmäßig besetzt. Bei wichtigen bzw. dringenden Anliegen und Rückfragen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter 0170-18 42 399.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Sammer