Liebe Mitglieder des Vereins Selbstverwaltung für Thüringen,
in den letzten Tagen wurde vom GStB Thüringen das Eckpunktepapier des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Einführung einer „Thüringer Verbandsgemeinde“ verschickt. Des Weiteren möchte der GStB ein Stimmungsbild ermitteln, ob die „Thüringer Verbandgemeinde“ als Modell begrüßt wird und wie die Einführung von Mindesteinwohnerzahlen bewertet wird.
Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Verbandsgemeinde nach Rheinland/Pfälzischen Modell, der „Thüringer Verbandsgemeinde“ und der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft kommen wir zu folgendem Ergebnis.
Der Verein und die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung haben sich bereits im Jahr 2015 mit alternativen Verwaltungsformen beschäftigt, so auch der Verbandsgemeinde nach rheinland-pfälzischem Modell. Die nunmehr vorgestellten Eckpunkte erinnern in weiten Teilen an die Regelungen aus Rheinland-Pfalz. Eine abschließende Bewertung konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht stattfinden. Wir geben jedoch zu bedenken:
1. Die Befugnisse der einzelnen Gemeinden und damit die demokratische Teilhabe der Bevölkerung werden in der Verwaltungsform der Verwaltungsgemeinschaft gewahrt. Diese Rechte werden in einer Verbandsgemeinde stark eingeschränkt, da ein großer Teil der jetzt gemeindlichen Aufgaben im Verbandsgemeindemodell Aufgabe der Verbandsgemeinde werden. Diese Aufgaben werden den Kommunen entzogen und damit auch die Entscheidungsbefugnisse.
Wir werden über Inhalt und Auswirkungen des Eckpunktepapiers in Kürze informieren.
2. Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass von der Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden oder Verwaltungsformen generell abgesehen werden sollte.
Die Aktivitäten des Vereins richten sich nicht gegen jegliche Veränderung, Politik ist ohne Kompromisse nicht möglich. Wir vermissen jedoch nach wie vor den Nachweis, daß die Verwaltungsgemeinschaft als Verwaltungsform unpraktikabel und uneffektiv ist. Die Verbandsgemeinde wird in anderen Bundesländern praktiziert, es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß sie funktioniert. Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, daß die Einführung der Verbandsgemeinde in Thüringen nur dann erfolgen sollte, wenn ihre Vorzüge nachweisbar und insbesondere derart gewichtig sind, daß sie die Einbußen an demokratischen Selbstverwaltungsrechten rechtfertigen können. Zumindest bis zum heutigen Tag sind die Vorzüge der Verbandsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft nicht erkennbar.
Wir sehen daher die Verwaltungsgemeinschaft nach wie vor als die Garantin der kommunalen Selbstverwaltung und politischen Teilhabe der Bevölkerung.
Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen!
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.