Aufruf zur Teilnahme an Regionalkonferenz in der OTZ von Dr. Mario Voigt
Zeitungsbericht vom 24.10.2015 – Stellungnahme gegenüber der TA von Ulrich Georgi …
Stellungnahme gegenüber der TA von Ulrich Georgi / VG “Greußen” vom 24.10.2015
Pressemitteilung vom 16.10.2015 – Mehr als hundert Bürgermeister unterstützen …
Mehr als hundert Bürgermeister unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung
Seit Anfang des Jahres befaßt sich die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung mit der von der Landesregierung geplanten Gemeindegebietsreform. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Erhaltung der flächendeckenden, engmaschigen Bürgerdemokratie im Freistaat durch Verzicht auf die von der Landesregierung angekündigten zwangsweisen Gemeindezusammenschlüsse.
Mehr als einhundert Bürgermeister und Vorsitzende von Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen haben seit der Veröffentlichung des Grundsatzpapiers „Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung“ Mitte September ihre Unterstützung für die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung erklärt. Und die Zahl der Unterstützer wächst täglich weiter.
Der große Zuspruch ermutigt die Arbeitsgemeinschaft sich auch anläßlich der 26. Ordentlichen Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen in Erfurt am 21.10.2015 als Arbeitsgemeinschaft zu präsentieren. Jeder Besucher ist herzlich eingeladen, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dort anzusprechen, auf das Informationsmaterial der Arbeitsgemeinschaft zuzugreifen und sich ebenfalls zum Unterstützer zu erklären.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung ist ein offener Diskussionskreis von Praktikern der Kommunalpolitik und der kommunalen Selbstverwaltung quer durch den Freistaat. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Selbstverwaltung der Bürgergemeinschaften vor Ort für die bürgerliche Demokratie. Ferner will die Arbeitsgemeinschaft für bessere Information darüber sorgen, daß die bestehenden Organisationsformen der kommunalen Ebene in Form der Verwaltungsgemeinschaften und der erfüllenden Gemeinden alle nennenswerten Möglichkeiten der Kostenersparnis ausschöpfen können, ohne die bürgerliche Selbstverwaltung der Gemeinden in der Fläche des Freistaates zurückzudrängen.
Pressemitteilung vom 16.10.2015 – Keine Kostenersparnisse durch Gemeindegebietsreform
Keine Kostenersparnisse durch Gemeindegebietsreform
Massive Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung in der Fläche des Freistaates plant die Thüringer Landesregierung. Durch die künstliche Bildung zentralisierter Einheitsgemeinden will das Kabinett die Zahl der eigenständigen Kommunen um ca. zwei Drittel verringern. Gleichzeitig dürften rund fünf Sechstel der Wahlmandate für ehrenamtliche Gemeinderäte und Bürgermeister der vorgesehenen Umwälzung zum Opfer fallen.
Ausreichend gewichtige Gründe für den drastischen Demokratieabbau in der Fläche bleibt die Landesregierung bisher schuldig. Die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Folgen von Gemeindegebietsreformen in anderen Bundesländern belegen, daß ökonomische Vorteile aus der Bildung von Großgemeinden nicht zu verzeichnen sind. So stellt das Institut für Wirtschaftforschung in Halle in Auswertung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt fest: „Effizienzsteigerungen sind weder von Gemeindevergrößerungen noch von der pauschalen Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden zu erwarten.“ (aus: Haug/Illy, Größe ist nicht alles – Die Effizienz der kommunalen Leistungserstellung am Beispiel Sachsen-Anhalts, in: IWH, Wirtschaft im Wandel, 2011, S. 347-355).
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein kommt in seiner Studie „Ergebnis der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich“ aus dem Jahr 2014 zu ähnlichen Ergebnissen: „Ob und in welchem Umfang Einsparungen erzielt wurden, hing (…) wesentlich vom Engagement und Handeln der Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene ab“. Oder: „Da die unveränderten Verwaltungen zudem mehr Einsparungen erzielten als die neuen Verwaltungsgemeinschaften, ist davon auszugehen, daß der Stellenabbau im Wesentlichen durch konsequente Sparsamkeit und Arbeitsverdichtung im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsbemühungen erreicht wurde und nicht durch die Verwaltungsstrukturreform“. Das entscheidende Moment für eine effiziente Verwaltung ist also das Personal und nicht die Einwohnerzahl.
Zeitungsbericht vom 01.10.2015 – Stellungnahme gegenüber der TA von Wolfram Nöthlich …
Stellungnahme gegenüber der TA von Wolfram Nöthlich / VG “An der Schmücke” vom 01.10.2015
Pressemitteilung vom 28.09.2015 – Drastische Beschneidung des politischen Mandats …
Drastische Beschneidung des politischen Mandats in der Fläche
Seit dem 22. September liegt das Kommunale Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ der Landesregierung des Freistaates vor. Der Arbeitskreis Selbstverwaltung, ein Diskussionsforum von Kommunalpolitikern und Verwaltungsfachleuten, kommt in seiner Auswertung des Leitbildes zu dem Ergebnis, daß die Landesregierung eine grundlegende Neuordnung des politischen Mandates in der Fläche des Freistaates anstrebt. Wirtschaftliche Vorteile kann die Arbeitsgemeinschaft vor dem Hintergrund bisheriger Gebietsreformen nicht erkennen.
Geplant ist die Vergrößerung der Gemeinden in der Fläche auf ein Vielfaches der aktuellen Einwohnerzahlen. Das Leitbild nennt die Zahl von 6.000 bis 8.000 Einwohnern im Jahr 2035; angesichts der Bevölkerungsprognosen, auf die sich der Freistaat stützt, werden in heutigen Zahlen offenbar Gemeindegrößen von 12.000 und mehr Einwohnern anvisiert. Damit einher geht die nachhaltige Zurückdrängung der frei gewählten politischen Vertretungen der Bürgergemeinschaften in der Fläche. Die Arbeitsgemeinschaft führt zur beispielhaften Illustration auf: für die Zusammenfassung von 18 Gemeinden mit 750 Einwohnern zu einer Einheitsgemeinde mit 13.500 Einwohnern folgt aus § 23 der Thüringer Kommunalordnung die Verringerung der Zahl der gewählten Gemeinderäte von vorher insgesamt 144 auf 24 und die Reduzierung der Zahl der gewählten Bürgermeister von 18 auf einen. Mithin verringert sich die Zahl der gewählten Mandatsträger von 162 auf 25. Von sechs gewählten Vertretern der Bürgergemeinschaften bleibt nach der Verschmelzung noch einer übrig. Ein ernsthafter Ersatz dieses Verlustes ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung nicht zu erkennen. Ein Ortschaftsrat mit Beratungsfunktion ist in keiner Weise zu vergleichen mit einem echten Gemeinderat mit grundgesetzlich garantiertem vollem eigenem Haushaltsrecht.
Nennenswerte Kostenersparnisse aus den Gemeindefusionen stehen nach Recherchen der Arbeitsgemeinschaft nicht zu erwarten. Mehr als 80 Prozent der Gemeinden in der Fläche des Freistaates arbeiten bereits in schlagkräftigen Verwaltungsgemeinschaften oder mit erfüllenden Gemeinden angemessener Größe zusammen. Der wissenschaftlichen Literatur zufolge ändert sich durch die Zusammenfassung dieser gemeinsamen Verwaltungseinrichtungen zur politischen Einheitsgemeinde an der Verwaltungsleistung nichts.
Stellungnahme vom 28.09.2015 – Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung …
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung zum Kommunalen Leitbild “Zukunftsfähiges Thüringen“ der Landesregierung
Bürgerliche Selbstverwaltung kein Thema für die Landesregierung
Seit dem 22. September liegt das Kommunale Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ der Landesregierung des Freistaates vor. Und wie erwartet bleibt das Leitbild dem statischen Denken in Einwohnerzahlen verhaftet. Der Bürger kommt nur als ein von der Bürokratie „Zu Verwaltender“ vor. Die Bürgerschaft als sich selbst verwaltende örtliche Gemeinschaft und deren gewählte Bürgermeister und Räte spielen für die Landesregierung ersichtlich keine Rolle.
Dezimierung der Zahl der gewählten Vertreter
Die Lage klärt sich, wenn man die beschönigende Sprache des Leitbildes in verständliches Deutsch überträgt. Es geht um die radikale Veränderung der Gemeindegrößen in der Fläche auf die Norm von „6.000 bis 8.000 Einwohnern im Jahr 2035“. Übersetzt läuft das in heutigen Zahlen auf im Schnitt 12.000 Einwohner und mehr pro neu zu schaffender Einheitsgemeinde hinaus. Je größer aber eine Gemeinde ist, desto geringer wird nach den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung ebenso die Zahl der gewählten Gemeinde- bzw. Stadträte im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten wie auch die Zahl der gewählten Bürgermeister. Zur beispielhaften Illustration: für die Zusammenfassung von 18 Gemeinden mit 750 Einwohnern zu einer Einheitsgemeinde mit 13.500 Einwohnern folgt aus § 23 der Thüringer Kommunalordnung die Verringerung der Zahl der gewählten Gemeinderäte von vorher insgesamt 144 auf 24 und die Reduzierung der Zahl der gewählten Bürgermeister von 18 auf einen. Mithin verringert sich die Zahl der gewählten Mandatsträger von 162 auf 25. Von sechs gewählten Vertretern der Bürgergemeinschaften bleibt nach der Gebietsreform noch einer übrig. Das Leitbild propagiert also die nachhaltige Ausdünnung der täglichen demokratischen Selbstverwaltung durch starke Verringerung der Zahl der gewählten Vertreter vor Ort. Ein ernsthafter Ersatz ist nicht zu erkennen. Denn ein Ortschaftsrat mit Beratungsfunktion ist in keiner Weise zu vergleichen mit einem echten Gemeinderat mit grundgesetzlich garantiertem vollem eigenem Haushaltsrecht.
Dieses Hinausschieben der demokratischen Selbstbestimmung aus der Fläche ist bemerkenswert für eine Landesregierung, deren Mitgliedsparteien sich dem Instrument der Volksabstimmung erklärtermaßen verschrieben haben, gerade um demokratische Mitwirkung abzusichern. Sobald der mündige Bürger nicht nur ein Kreuz macht, sondern die Sache selbst in die Hand nimmt, ist die Demokratie anscheinend nicht mehr der Verteidigung wert. Möglicherweise entzieht sich das kommunalpolitische Engagement der Bürger der Kontrolle der Regierungsparteien so sehr, daß sie sich dafür nicht zuständig fühlen.
Keine Kostenersparnisse oder Qualitätsverbesserungen zu belegen
Angeblich soll durch die geplante Vervielfachung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Gemeinden in der Fläche eine bessere Verwaltung erreicht werden. Dabei wird außer Acht gelassen, daß mehr als 80 Prozent der Gemeinden in Thüringen unter Beibehaltung ihrer Selbständigkeit bereits durch gemeinsame Verwaltungen betreut werden. Die dafür vom Gesetzgeber geschaffenen Institutionen der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde bieten Verwaltungsleistungen auf höchstem Niveau unter Wahrung der kommunalen Selbstbestimmung der Mitgliedsgemeinden. Es ist nicht erkennbar, daß durch die im Leitbild vorgesehenen Gemeindezusammenschlüsse nennenswerte Vorteile bei den Kosten oder der Qualität dieser Verwaltung erreicht werden könnte. Denn die richtigen Verwaltungsgrößen sind in vielen Fällen bereits gegeben. Wie auch immer geartete Grenzen bei der Aufgabenerfüllung, wie das Leitbild sie behauptet, sind dagegen keineswegs in Sicht. Vielmehr garantiert das Zusammenspiel von gewählten Bürgermeistern und Räten der Einzelgemeinden mit der professionalisierten Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden die sehr gute und äußerst flexible Aufgabenerfüllung in der Fläche. Auch die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen können keine besonderen Vorteile aus Gemeindezusammenschlüssen gegenüber Verwaltungsgemeinschaften statistisch nachweisen. Allein der sehr große Nachteil verringerter demokratischer Kontrolle ist unbestreitbar gesichert. Nicht zu reden von den Umstellungskosten, die mit der hauptsächlich politisch wirkungsvollen Neugestaltung der Fläche einhergehen.
Das ebenso beliebte wie platte Argument der Ministerialen, daß die Verringerung der Zahl der Mandatsträger und der zu erstellenden Satzungen zu geringeren Kosten führe, ist offensichtlich zu kurz gedacht. Denn die Platitüde läßt völlig außer Acht, daß die gewählten Vertreter durch ihre Satzungs- und Haushaltsrechte entscheidende Kontrollfunktionen ausüben. Sie sorgen in der Fläche sehr engmaschig dafür, daß angemessene lokale Steuern und Abgaben erhoben werden, daß die vorhandenen Mittel in die besten Verwendungen vor Ort fließen und daß sparsam gewirtschaftet wird. Die Kosten ihrer Tätigkeit spielen Bürgermeister und Räte dadurch allemal wieder ein, wie Parlamente und gewählte Exekutivspitzen das in der bürgerlichen Demokratie eben so tun.
Bürgerservicebüros statt Selbstverwaltung
Vermutlich unfreiwillig absurd wird das Leitbild, wenn es für die Zeit nach dem großen Umpflügen der Demokratie in der Fläche organisatorisch konkret wird. An die Stelle der frei gewählten kommunalen Vertreter vor Ort mit vollem gemeindlichem Haushaltrecht tritt nach dem Willen der Landesregierung – das Bürgerservicebüro. Bei ihm soll anscheinend der Bürger seine Eingaben gesammelt abgeben. Diese Art von Bürgernähe braucht in der Fläche niemand. Die Kommunalverwaltung in der Fläche findet bereits vorbildlich als demokratische Selbstverwaltung der Bürgergemeinschaften vor Ort statt, unterstützt durch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde. Da gibt es nichts neu zu erfinden.
Diese Gemeindegebietsreform braucht niemand
In der Zusammenschau ergibt sich: die Gewichte der Demokratie in der Fläche sollen offenbar grundlegend neu verteilt werden. Der sich selbst verwaltende Bürger hat zurückzustehen und die Zentralverwaltung der Einheitsgemeinde rückt mit einem Bürgerservicebüro an seine Stelle. Nennenswerte Ersparnisse oder Qualitätsverbesserungen können nicht erreicht werden. Denn schlagkräftige zusammengefaßte Verwaltungen für die Fläche gibt es bereits in Form der Verwaltungsgemeinschaften und der erfüllenden Gemeinden. Statt weiter an diesen hervorragend geeigneten dezentralen Institutionen zu arbeiten, um sie noch besser auf die Bedürfnisse der Demokratie in der Fläche einzustellen, wird die zentralisierte Einheitsgemeinde propagiert, PR-tauglich aufgehübscht durch das eine oder andere versprengte Bürgerservicebüro.
Vielleicht geht man in Erfurt ja davon aus, daß sich mit der Gemeindegröße auch die Wahlergebnisse in der Fläche denen in den Großstädten annähern. Das wäre wenigstens ein nachvollziehbares Argument für diese Gebietsreform; leider aber auch das Einzige. Denn der Rest lohnt wahrlich den Aufwand nicht.
Als Fazit bleibt: Diese Gemeindegebietsreform braucht niemand.
– Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung –
Pressemitteilung vom 23.09.2015 – Kommunale Selbstverwaltung ist bürgerliche Selbstbestimmung
Kahla, den 23.09.2015
Kommunale Selbstverwaltung ist bürgerliche Selbstbestimmung
Einiges Befremden hat das gestern vorgestellte Leitbild der Landesregierung über die geplante Neuordnung der kommunalen Selbstverwaltung bei Verwaltungspraktikern ausgelöst. Die Befürchtungen haben sich bestätigt. Offenbar verfügt die Landesregierung über keine Zahlen, die belegen, daß eine kommunale Gebietsreform eine bessere Verwaltung zur Folge hat. Die Verdrängung der gewählten Bürger aus den Kommunalverwaltungen wird im Leitbild gar nicht erst angesprochen. Die Landesregierung schickt sich anscheinend ausschließlich ideologisch motiviert an, die bürgerliche Selbstverwaltung vor Ort zurückzudrängen.
Längst haben die kommunalen Mandatsträger und Verwaltungsfachleute eigene Diskussionszusammenhänge geschaffen. Unabhängig von der Ministerialverwaltung und Parteiorganisationen befassen sie sich mit dem Nutzen einer Gemeindegebietsreform. Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung ist ein solcher Gesprächskreis.
Die Ergebnisse ihrer Recherchen und Diskussionen sind eindeutig. Durch die geplante Gemeindegebietsreform werden die Bürger weiter aus ihrer eigenen kommunalen Selbstverwaltung hinausgedrängt. Eine nennenswerte Kostenersparnis gegenüber der aktuellen Situation sowie gegenüber selbstverwaltungsgerechten Alternativen ist mit der Gebietsreform nicht verbunden. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ergibt sich kein Hinweis, daß bisherige Gemeindegebietsreformen in anderen Bundesländern Verbesserungen der Verwaltung erreichten.
Die Kernbotschaft der Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung läßt sich in wenigen Punkten zusammenfassen:
1. Ein zentraler Baustein der bürgerlichen Demokratie ist die kommunale Selbstverwaltung durch die Bürger. Tägliche bürgerliche Demokratie ist indirekte Demokratie. Es macht deshalb einen Unterschied, ob ein Gemeinderatsmandat fünfzig Wählerstimmen oder 250 Wählerstimmer erfordert. Im ersten Fall hat jeder interessierte Bürger die Chance, sich der Wahl ohne überbordende Vorbereitung mit Erfolgsaussichten zu stellen. Im zweiten Fall bedarf es dagegen bereits einer Organisation, die für ihn Wählerstimmen einwirbt, einschließlich aller Abhängigkeiten, die das mit sich bringt. Der erste Fall ist unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Selbstbestimmung dem zweiten Fall vorzuziehen. Abweichungen bedürfen sehr ernsthafter Begründung.
2. Bürgerliche Selbstverwaltung umfaßt notwendig das kommunale Haushaltsrecht einer Bürgergemeinschaft sowohl auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite.
3. Die Bürger bedienen sich bei ihrer Selbstverwaltung professionalisierter Verwaltungen auf kommunaler Ebene. Diese professionalisierten Verwaltungen sind also nicht die Selbstverwaltung, sondern sie unterstützen die bürgerliche Selbstverwaltung. Sie sind inhaltlich nicht Organ des Zentralstaates, sondern Instrument der Bürgergemeinschaft vor Ort.
4. Die Struktur der professionalisierten kommunalen Verwaltung hat sich deshalb nach den Bedürfnissen der Bürgergemeinschaften sowie der mit der Selbstverwaltung befaßten und für sie durch Wahl mandatierten Bürger zu richten.
5. Der seinem Wesen nach dezentrale ländliche Raum verwaltet sich deshalb am besten dezentral selbst. Das ist derzeit reibungslos der Fall. Eingriffe in diese funktionierende bürgerliche Selbstverwaltung vor Ort bedürfen sehr starker Begründung. Gegriffene Mindesteinwohnerzahlen und unbelegte Behauptungen über undefinierbare Zentralisierungsvorteile reichen keinesfalls aus.
6. Die erforderliche höhere Flexibilität der professionalisierten Verwaltung in der Fläche wird im Freistaat durch die Einrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde gewährleistet. Beide verbinden ein hohes Maß an bürgerlicher Selbstbestimmung in den Mitgliedsgemeinden vor Ort mit effizienter Verwaltung. Die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde sind deshalb die zukunftsorientierten Institutionen der professionalisierten kommunalen Verwaltung im ländlichen Bereich. Sie sind gegebenenfalls unter Wahrung der Entscheidungsrechte der Mitgliedsgemeinden weiterzuentwickeln.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung besteht aus Praktikern der Kommunalpolitik und der kommunalen Selbstverwaltung quer durch den Freistaat. Ihr Ziel ist die Information der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Selbstverwaltung der Bürgergemeinschaften vor Ort für die bürgerliche Demokratie. Ferner will die Arbeitsgemeinschaft für bessere Information darüber sorgen, daß die bestehenden Organisationsformen der kommunalen Ebene in Form der Verwaltungsgemeinschaften und der erfüllenden Gemeinden alle nennenswerten Möglichkeiten der Kostenersparnis ausschöpfen können, ohne die bürgerliche Selbstverwaltung der ländlichen Gemeinden zurückzudrängen.