Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Geschäftsstelle des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ in 07629 Hermsdorf, Erich-Weinert-Str. 39 ab 29.06.2016 montags – freitags in der Zeit von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 03 66 01 / 55 64 31 oder der E-Mail Adresse AG.Selbstverwaltung@web.de erreichbar ist. Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten zunächst an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle!
Mit dem Landtagsbeschluss über das Vorschaltgesetz setzen wir unser Bestreben fort, ein Volksbegehren zur geplanten Gebeitsreform in Thüringen durchzuführen. Mit mindestens 5000 ausgefüllten Unterschriftsbögen können wir dieses beim Landtagspräsidenten beantragen.
Vorabinfo:
Die Sammlungsfrist für die Beantragung des Volksbegehrens zur Aufhebung des Vorschaltgesetzes beginnt am 15. August 2016 und endet am 26. September 2016.
Die Unterschriftsbögen sind als amtliche Pflichtmuster vom Verein zu erstellen. Für die Sammlung dürfen nur diese Bögen verwendet werden.
Über den Ablauf und die allgemeine Organisation werden Sie zeitnah informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Selbstverwaltung für Thüringen e.V.